Arbeitslosegeld nach Kindererziehung abgelehnt
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Familienrecht
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Folgender Sachverhalt liegt der o.g. Ablehnung zu Grunde:
letzte versicherungspflichtige Tätigkeit: 14.12.1998 - 31.12.2000 [gekündigt durch Arbeitgeber wegen Betriebsaufgabe]
Geburt 1.Kind 24.04.2000 mit zweijährigem Erziehungsurlaub
vom 24.04.2002 - 28.06.2002 ohne Einkünfte [keine Meldung beim AA]
Geburt 2.Kind 29.06.2002 mit dreijährigem Erziehungsurlaub
Antrag auf Arbeitslosengeld am 29.06.2005 gestellt und wie folgt abgelehnt:
"Sehr geehrte Frau ...
Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Die Anwartschaftszeit - eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld - ist nicht erfüllt.
Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 3 Jahren vor dem 29.06.2005 nicht mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden.
Die Ausnahmevorschrift für Saisonarbeitnehmer trifft für Sie nictht zu.
Aufgrund einer Gesetzesänderung kann wegen Zeiten der Kindererziehung ab 01.01.2003 nicht mehr die Rahmenfrist verlängert werden.
Bei dieser Entscheidung wurden alle nachgewiesenen Versicherungszeiten berücksichtigt.
Die Entscheidung beruht auf $$ 117, 123, 124 3.Buch Sozialgesetzbuch.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ....."
Der Widerspruch wurde bereits eingelegt und es wurde uns vom Sachbearbeiter des AA geraten ALG2 zu beantragen.
Ist die o.g. Ablehnung überhaupt richtig?
Ich kann mir nicht vorstellen das man sofort nach dem Erziehungsurlaub zum Sozialfall wird.
Gehe ich, falls ich das ALG2 beantrage, das Risko ein bei erfolgreichem Widerspruch bzw. erfolgreicher Klage meine Ansprüche zu verlieren, da ich ja dann das ALG2 beantragt habe und dieses evtl. auch erhalten habe und damit mein Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld evtl. schon als erfüllt angesehen wird?
Was bedeutet "... Zeiten der Kindererziehung ab 01.01.2003 ...", dieser Zeitraum fiel ja mitten in meinen Erzeihungsurlaub für das 2. Kind?
Einen Hinweis über diese Gesetzesänderung, die nun so fatale Auswirkungen für mich haben soll, habe ich von keiner Behörde oder einem Amt erhalten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, was soll ich danach unternehmen?
Für Ihre Bemühungen bereits jetzt vielen Dank.








