GEZ Gebührennachvorderung
08.07.2005 15:59 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe mit meiner Mutter in einem Haushalt, wobei nur sie GEZ-Gebühren zahlt. Vor 3 Tagen hatten wir dann Besuch von einem WDR-Beauftragten, der mich fragte, ob ich ein eigenes Radio und Fernseher hätte. Ich habe dieses wahrheitsgemäß mit ja beantwortet. Nun wollte der WDR-Beauftragte mit mir eine Anmeldung durchführen und stellte Fragen. Wann ich mein erstes Einkommen hatte, seit wann ich ein eigenes Fernsehen habe und welche Marke ich zurzeit habe. Er hat die Daten in das Anmeldeformular aufgenommen und teilte mir dann mit, dass ich die rückständigen Gebühren seit 01/86 nachzahlen muss. Das wären 2.951 €. Das war ein Schock für mich. Ich fragte ihn, ob das denn rechtlich schon verjährt wäre, worauf er mir sagte, das Gebührenrückstände bis zum Jahr 1972 eingefordert werden könnten. Er sagte auch weiter, das wenn ich dieser Nachzahlungsaufforderung nicht nachkomme, würde er einen anderen Weg einschlagen müssen, wobei dann noch eine Geldbuße von bis zu 1.000 € auf mich zukommen würde. Auf meine Frage hin, wie ich das zahlen könnte, sagte er in maximal 5 Raten. Wer kann sich das Leisten im Monat ca. 590 Euro abzuzahlen? Letztlich ging es noch um die Unterschrift unter die Anmeldung, womit ich dann auch die Einzugsermächtigung für die Gebühren plus Nachforderung bewillige. Erst wollte ich nicht unterschreiben um mir das ganze zu überdenken. Der Beauftragte meinte, er hat alles so aufgeschrieben, wie ich es gesagt habe. Außerdem ginge es hier um ein Gesetz und ich müsste unterschreiben, was ich dann auch getan habe. Heute denke ich, dass ich alles falsch gemacht habe und zu ehrlich war.
Meine Fragen daher an Sie:
Muss ich den Betrag für die letzten zwanzig Jahre nachzahlen oder nur für die letzten vier Jahre, wie ich im Internet gelesen habe? Sind die hohen Raten von ca. 590 € zulässig?
Was kann ich machen?
Für Ihre Rückantwort im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
F.S.
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