Insolvenzverwalter bestreitet Forderungen
Hallo,
folgende Sachlage: ich habe als freiberuflicher Marketingberater über 2 Jahre für ein deutsches Medienunternehmen mit Sitz in Hamburg gearbeitet. Ich hatte mit dem Vorstandsvorsitzenden eine mündliche Vereinbarung auf "Handshake"-Basis, dass ich regelmäßig für ihn arbeite und dafür ein monatliches Honorar erhalte, das sich an meinem Arbeitsaufwand orientiert. Daneben durfte ich und habe ich auch für andere Unrternehmen gearbeitet. Die Zusammenarbeit lief bis zum Sommer 2008 hervorragend.
Das Unternehmen hat im letzten Herbst Insolvenz angemeldet, also ein Insolvenz-Planverfahren eingeleitet. Mittlerweile ist das Planverfahren gescheitert und die Firma wird abgewickelt; Mitte Februar ist die Gläubigerversammlung mit dem I-Verwalter, wo die Gläubiger über den Verteilungsschlüssel informiert werden sollen. Insgesamt schuldet mir das Unternehmen leider einen beachtlichen 5stelligen Betrag, der sich über 7 Rechnungen und einen Zeitraum von 6 Monaten vor dem ersten Insolvenzantrag angesammelt hat.
Ich habe fristgerecht meine Forderungen (mit Beifügung aller Rechnungskopien) angemeldet.
Nun erhalte ich gestern ein Schreiben des Insolvenzverwalters, der mir mitteilt, er werde meine Forderungen "bestreiten", da die "vertraglichen Grundlagen, die sämtlichen Rechnungen zugrunde liegen" fehlten.
Nun habe ich über einen so langen Zeitraum für dieses Unternehmen gearbeitet und nachweislich wurden alle (im übrigen gleichartigen) Rechnungen in der Vergangenheit ohne eine solche Vertragsgrundlage akzeptiert und beglichen.
Meine Frage: Was soll ich dem I-Verwalter als Nachweis senden?
Der Vorstandsvorsitzende meines insolventen Kunden hat mir auf Anfrage angeboten, die Rechtmäßigkeit meiner Forderungen und die einstige Erteilung der betreffenden Aufträge (die quasi in Form eines mündlichen Vertrages zustande kamen) schriftlich zu bestätigen (er wusste übrigens von 3 weiteren Gläubigern, die bereits ein ähnliches Schreiben vom I-Verwalter erhalten hatten, also scheint dieses verfahren Methode zu sein).
Ist ein solches Schreiben ausreichend, damit der I-Verwalter meine Forderungen (wie er es bezeichnet:) "nachträglich anerkennen" muss. Oder gibt es eine sattelfestere Alternative?
Bitte um Antwort, am besten mit dem juristischen Wotlaut, der in dem Bestätigungsschreiben stehen sollte und einem Hinweis auf die gesetzliche Grundlage, die eine mündliche Vereinbarung als Vertrag absichert.
Vielen Dank,
Herzliche Grüße aus Hamburg
Insolvenzverwalter Forderungen









