Entschädigungsanspruch bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
| 03.02.2009 21:20 |
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Arbeitsrecht
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Guten Tag
Ich habe meine jetzige Stelle ordentlich und fristgerecht gekündigt und werde meinen Arbeitgeber in zwei Wochen verlassen. In meinen Arbeitsvertrag wurde auf Wunsch meines Arbeitgebers folgende Klausel aufgenommen:
§ 5 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
(1) Herr X verpflichtet sich für die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im räumlichen Gebiet der Wellpappen- und Kartonagenindustrie weder für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, noch unmitelbar oder mittelbar an der Gründung oder im Betrieb eines solchen Unternehmens mitzuwirken.
(2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt Firma Y Herrn X als Ausgleich monatlich am Monatsende 50% der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen. Im übrigen gelten die §§ 74 ff. HGB in ihrer jeweiligen Fassung.
(3) Verstößt Herr X gegen das Wettbewerbsverbot, so hat er Firma Y eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3300 zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes (Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen länger als ein Monat) ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt, in Ihrer Höhe aber auf EUR 6000 beschränkt.
Frage 1
Mein Arbeitgeber stellte sich in mehreren Gesprächen auf den Standpunkt, dass ich keinen Anspruch auf die vereinbarte Entschädigungsleistung habe, weil ich gar nicht zur Konkurrenz wechseln will, sondern sowieso vorhabe die Branche zu wechseln. Was ist von dieser Einschätzung aus juristischer Sicht zu halten?
Frage 2
Meiner Meinung nach brauche ich mich lediglich an das vereinbarte Wettbewerbsverbot zu halten und habe dadurch automatisch Anspruch auf die vereinbarte Entschädigung. Was ist Ihre Einschätzung dazu?
Frage 3
Besteht für meinen Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig von dieser Vereinbarung zurückzutreten? Wenn ja unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen?
Frage 4
Ich habe vor, nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses in meine Heimat Schweiz zurückzukehren. Wie muss ich vorgehen, um allenfalls bestehende Ansprüche gegenüber meinem jetzigen Arbeitgeber in Deutschland geltend zu machen?
Frage 5
Angenommen mein jetziger Arbeitgeber weigert sich, die mir gegebenenfalls zustehende Entschädigung zu bezahlen. Bin ich dann automatisch vom Wettbewerbsverbot befreit? Unter welchen Umständen kann ich zur Konkurrenz wechseln, ohne gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot zu vestossen?
Frage 6
Was ist zu beachten, falls mein Arbeitgeber und ich uns einigen sollten, gegenseitig von dieser Klausel zurückzutreten?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
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