DE Frage geschrieben am 01.02.2009 18:17:23

Betreff: copyright schnittmuster


Rechtsgebiet: Urheber, Marken, Patente
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1553
Hallo
Ich habe 2007 eigene Schnittmuster entworfen und wollte diese mit einer Bekannten zusammen vertreiben (die einen eigenen Internet Shop hat)! Ich habe dazu die Schnitte gezeichnet,probegenäht und die Probeteile der "Bekannten" zugeschickt ,sie hat dann eine Schnittdirektrice beauftraget diese in die gängigen Größen zu übertragen und anzupassen! Es wurde besprochen ,das meine " Bekannte" die Kosten der Schnittdirektrice erstmal auslegt und wir diese dann beim Verkauf der Schnitte wieder abziehen! Wenn die anfallenden Kosten dann wieder erarbeitet wurden ,sollte der Gewinn zu 50% geteilt werden.
Der erste Schnitt wurde in kürze über 700 mal verkauft und der zweite wurde von mir erstellt und es wurde ebenso verfahren.....Leider wurde mir nie eine Abrechnung über den wirklichen Verkauf der Schnitte erstellt und zugeschickt und ich habe nie einen Cent gesehen! Die Dame hat sich bei mir einfach nicht mehr gemeldet und war auch telefonisch nicht mehr erreichbar,der Verkauf durch ihren shop wurde aber die ganze Zeit weitergeführt! Daraus wurde ein Rechtsstreit da die Dame ja meine Schnitte (mit den Bildern meiner Tochter auf der Vorderseite) weiter verkauft hat! Die Zusammearbeit wurde mehrmals schriftlich gekündigt und der Verkauf verboten....auch daran hat die Dame sich lange Zeit nicht gehalten!

Nun habe ich vor ca. 1 Woche festgestellt,dass die Dame einen meiner Schnitte in ihrem Shop weiter zum verkauf anbietet.lediglich die Vorderseite verändert hat und angibt,dass SIE das Copyright auf dem Schnitt hat!!! (wobei zu bemerken ist,dass bis vor kurzem MEIN Copyright auf den Schnitten zu lesen war...welche sie selber damals hat drucken lassen!) Auch verkauft sie den Schnitt unter dem selben Namen wie ich (der Name wurde damlas von mir erstellt!)

Der original Schnitt wird auch weiterhin von mir an viele Shops verkauft und ist auch bei allen als MEIN Schnitt und Eigentum bekannt, sie bietet ihn zudem noch 1€ billger als den original Schnitt an...gibt es da einen Rat??

Leider habe wir keine schriftlichen Verträge abgeschlossen,da ich ihn vertraut habe.....



-- Einsatz geändert am 01.02.2009 18:32:36


Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Wenn Sie Ihre Urheberschaft nachweisen können, haben Sie das Recht, urheberrechtswidrige Nutzungen des Schnitts geltend zu machen.

Die Verwendung Ihres Schnitts ohne Ihre Zustimmung stellt insoweit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sie können daher Unterlassungs, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus §§ 97, 101 UrhG geltend machen und ihre Bekannte abmahnen.

Wenn Sie sich mit der Sache überfordert sehen, können Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Hinsichtlich der Kosten ist aber § 97 a UrhG zu beachten.
Danach beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -

Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg

E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Web: www.kanzlei-roth.de

Tel. 040/317 97 380
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