Krankenhauspatient nach Schlafentzug sich selbst überlassen, Straftat ?
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
| in unter 1 Stunde
(ich frage für einen Freund) Sachverhalt: Patient, 43 J., m., befindet sich seit 2 Wochen in vollstationärer Behandlung in einem psychosomatischen Krankenhaus. Von 27.01. 6.00 Uhr morgens bis zum 28.01. 17.00 Uhr wird beim Pat. eine (medizinisch indizierte) sog. "Schlafentzugstherapie" durchgeführt die noch bis zum 28.01. 24.00 Uhr fortgeführt werden soll und der Pat. wird deshalb "gewaltsam" am Schlafen gehindert.
Der Pat. ist durch (andere) körperliche Erkrankungen ohnehin permanent geschwächt und bezieht seit Jahrern EU-Rente.
Nach nunmehr 35 Std. ohne Schlaf wird der Pat. hochgradig aggressiv - schreit Personal an, tobt durch den Speisesaal, spuckt anderen Patientinnen in`s Gesicht (!)
Das Klinikpersonal reagiert verärgert. Die Situation eskaliert.
Der Pat. befindet sich nach nunmehr 35 Std. Schlaflosigkeit seit Stunden in einem auch laienhaft erkennbaren "psychosenahen Zustand", ist hochgradig erregt und beschließt nun sich in `s Auto zu setzen und "nach Hause" zu fahren. Niemand hindert ihn daran !!!
Die Klinikleitung weiß, daß der Wohnort des Pat. 180 km weit entfernt ist. Die Straßen sind nach heftigem Schneefall vereist, es ist draussen ca. - 3 °C kalt und dunkel.
Die Klinikleitung hat mit dem Patienten einen Mietvertrag über einen PKW-Stellplatz auf dem Klinikgelände abgeschlossen. ( 1 €/Tag)
Auf dem Heimweg verlassen den Pat. bereits nach wenigen km die letzten verbliebenen Kräfte um sein KfZ zu lenken.
Der Pat. steuert einen Autobahnparkplatz an, und schläft dort in seinem abgestellten PKW ein und wacht erst viele Stunden später völlig unterkühlt wieder auf. (kein laufender Motor, keine Standheizung, draußen Minus-Grade...)
Meine Frage: liegt hier (unter Betrachtung der Gesamtumstände) möglicherweise eine strafbare "unterlassene Hilfeleistung" vor ?
jedenfalls dann, wenn der Pat. zustands- bzw. krankheitsbedingt (zumindest kurzfristig) nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann, bzw. vernünftige Entscheidungen (Hotelzimmer mieten o.ä.) treffen kann ? meiner Meinung nach ist im speziellen Fall eine Art "erweiterte Fürsorgepflicht" der Klinik gegenüber des vollstationären Pat. verletzt worden; i.S. Erforderlichkeit einer "Geschäftsführung ohne Auftrag", notfalls hätte die Klinik i.S. der Gefahrenabwehr die Polizei hinzuziehen müssen, anstatt billigend in Kauf zu nehmen, daß der Patient zu Schaden kommt. (an Körperverletzung grenzende und vermeidbare Unterkühlung !)
Ich bin momentan sehr, sehr verärgert über die Dreistigkeit dieser psychosom. Klinik !!!
Straftat




