Ebaykundin verweigert die Rücksendung der Ware - Will zuerst das Geld von uns!
Hallo,
wir haben ein ganz großes Problem einer Ebaykundin.
Diese Kundin hat über mehrere Tage und Wochen an die 17 Artikel über eBay ersteigert. Da wir Sammelversand anbieten ist dies für uns kein Problem. Zwischen diesen Ersteigerungen meckerte Sie immer wiedermal über die Versandkosten, steigerte aber munter draufweiter.
Eigentlich hätten wir da schon schalten müssen und diese Kundin von Ebay sperren lassen müssen.
Nun gut, nach beendeter Sammlung zahlte diese Kundin zwei Teilbeträge. Ein Teil wurden bewusst nicht gezahlt und teilte daraufhin mit, dass sie die bezahlte Ware erst mal prüfen will bevor Sie das letzte Teil bezahlen werde!!!!
Aufgrund der Sammlung konnten wir zwei Artikel nicht mehr liefern. Hiervon wurde die Kundin unterrichtet und eine Gutschrift inkl. Versandkosten erstellt. Diese Gutschrift wurde noch am gleichen Tag auf das Konto der Kundin überwiesen. Der übrige Teil wurde versandt. Als die Kundin die Ware empfangen hat, kam eine freche Email, dass Sie kein Interesse mehr an der Ware hätte und wir sollen Ihr den bezahlten Betrag zzgl. die Versandkosten zzgl. den Rückversand auf Ihr Konto überweisen. Sollte der Betrag nicht überwiesen werden, werde Sie es Ihrem Rechtsanwalt geben.
Wir teilten Ihr daraufhin mit, dass es kein Problem ist, die Ware zurückzusenden. Nach Prüfung der Ware ergeht die Gutschrift zzgl. den tatächlichen Versandkosten für den Rückversand auf Ihr Konto.
Wir hörten von dieser Person lange nichts mehr! An Weihnachten bekamen wir einen Brief Ihres Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt wiederholte nochmals den Widerruf des Auftrages und fordert nun den gesamten bezahlten Betrag inkl. gezahlte Hin-Versandkosten! Er wolle kein Risiko eingehen, dass seine Mandantin das Geld nicht bekomme! Sollten wir darauf nicht eingehen übergibt er es dem Gericht!
Wir sagten daraufhin wieder, dass die Rücksendung kein Problem wäre und wir das Paket erwarten würden! Nach Prüfung der Ware wird die Gutschrift erstellt und der Kundin das Geld auf das Konto ausbezahlt! So wie das bei den 3500 anderen Rücksendungen auch der Fall war!
Wir machten den Anwalt klar, dass wir definitiv kein Geld vorab an einer Kundin zahlen, ohne die Ware geprüft zu haben. Allein aus logistischen und buchhalterischen Gründen ist dies nicht möglich!
Außerdem ist diese Vorabforderung einer Kundin im Versandwesen doch völlig unüblich!
Dies teilten wir auch diesem RA mit.
Nach langer Wartezeit kam wieder ein Brief mit einer neuen Witzforderung! Dieser verlangte von uns einen V-Scheck mit dem RICHTIGEN! Betrag. Sollte dieser Betrag richtig sein, und er diesen in Empfang hat, wird die Ware versandt und dieser Scheck eingelöst!
Auf dies ließen wir uns auch nicht ein, da wir ja nicht wussten, welchen Betrag dieser RA einfordert! Dies teilen wir dem RA mit und warteten wieder einige Tage.
Mittlwerweilen können wir auch nicht mehr die hohen Verkaufsgebühren von Ebay fordern, da die Zeit schon lang wieder überschritten ist!
Nach nochmaliger Wartezeit stand der Postbote mit einem Nachnahmepaket von über 300 Euro vor der Türe. Natürlich führen wir in unserer Kasse keine Beträge in dieser Höhe und ließen es wieder mitgehen. Da wir nicht wussten, was der RA einfordert haben wir eine Liste angefordert!
Dieser fordert nun die gezahlten Betrage komplett also inkl. den gezahlten Hinversand. zzgl. den Nachnahmegbühren die er als Rücksendekosten betitelt von 14,90.
Dieser RA stellt uns hin, als ob wir unser Augenmerk nur auf diese eine Person richten wollen und diese betrügen wollen!
Wir sehen definitv nicht ein, dass wir nun auch noch die hohen Nachnahmeversandgebühren zzgl. den Hinversandkosten zahlen sollen.
Hat der Rechtsanwalt überhaupt das Recht so vorzugehen?
Uns Kosten für die Rücksendung aufzubrummen obwohl dieser Schadensminderungspflichtig auch bei einer Rücksendung ist?
Wieso fordert er die kompletten Hinsendekosten? Es gibt zwar einen Rechtsstreit bzw. Urteil, dies aber noch nicht entgültig entschieden ist, ob der Verkäufer nun auch die Hinsendekosten tragen muss!
Hat der Kunde wirklich das Recht auf eine Vorabbezahlung, ohne das der Onlinehändler diese Rücksendung überhaupt gesehen hat?
Wäre das wirklich so hätten die kompletten Onlinehänder im Laufe von wenigen Tagen ein perfekt Chaos.
Wie lang kann der Kunde überhaupt ein Paket nach dem Widerruf behalten? Das Getue zieht sich jetzt schon über 6 Wochen nach dem Widerruf hin! Wie lang muss der Verkäufer die Ware noch zurücknehmen nach dem Widerruf?
Sollte dies jetzt die übliche Masche sein, den Rückversand abzuwickeln, und den Verkäufer noch mehr Kosten aufzutragen, dann werden die Onlinehändler bald schließen können!
Entschuldigen Sie die lange Ausführung!
Trifft nicht Ihr Problem?
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