Kündigungsfrist Arbeitnehmer
20.01.2009 22:14 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maik Elster
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Guten Tag,
in meinem Arbeitsvertrag (Einkäufer-->Metallindustrie Niedersachsen--> Maschinenbau) sind die beiden Sätze vorhanden:
"Danach gelten die tariflichen / gesetzlichen Kündigungsfristen. Einseitige Kündigungsfristen gelten grundsätzlich für beide Vertragsparteien."
Bedeutet das:
a) Der Arbeitgeber möchte ebenfalls von den eventuell kürzeren Kündigungsfristen des Arbeitnehmers profitieren d.h er kann mich gegebenenfalls nach vier Wochen entlassen owohl ich schon mehr als 8 Jahre im Betrieb bin?
b) Ich müßte wenn ich selbst kündige eine Kündigungsfrist von drei Monaten in Kauf nehmen?
Ich bin momentan in erster Linie daran interessiert zu erfahren ob ich, wenn ich bis zum Ende Januar gekündigt hätte, zum 01.03 eine neue Stelle antreten könnte.
MfG
Trifft nicht Ihr Problem?
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