Heirat - finanzielle Mithaftung EU/ KU? Familienrecht
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Heirat - finanzielle Mithaftung EU/ KU?


| 16.01.2009 09:56 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Wibke Türk


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Mein Freund war schon mal verheiratet und wurde 2004 rechtskräftig geschieden. Aus dieser Ehe gibt es 2 Kinder (13 und 16 Jahre).
Nach Trennung entstand ein weiteres uneheliches Kind (6 Jahre) mit einer anderen Frau.= 3 x KU und 1 x EU

Wir selbst haben auch 2 Kinder.

Er arbeitet als Berufsoldat.
Ich habe einen gutbezahlten Teilzeitjob, Stundenvolumen wird in den nächsten jahren immer wieder steigen und somit mein Gehalt.

Wir würden gerne dieses Jahr heiraten.
Nun zu meinen Fragen:

Wird mein Einkommen zur Unterhaltsberechnung zugerechnet, bzw. kann es im blödsten Fall passieren, dass ich die o.g. Unterhalte bezahlen müsste?
Kann ich mich durch einen Ehevertrag/Gütertrennung davon lossagen finanziell Haftbar gemacht zu werden?
Würde eine Gütertrennung auch auswirkung auf Erbrecht haben, so nur sein Vermögen aufgeteilt wird?

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Heirat
16.01.2009 | 10:32

Antwort

von

Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

1. Grds. wird Ihr Einkommen nicht in die Unterhaltsberechnung des Pflichtigen miteinbezogen. Sie könnten hier auch nicht als Pflichtige herangezogen werden.
Lediglich bei einer Mangelfallberechnung könnte aufgrund Ihres Einkommes der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen herabgesetzt werden, da er aufgrund der Heirat bzw. des Zusammenlebens mit Ihnen Aufwendungen gerade hinsichtlich der Lebenshaltungskosten erspart.
Da hier aber auch zwei Kinder aus der Beziehung hervorgegangen und unterhaltsberechtigt sind, dürfte das Eintreten dieses Falles wohl eher unwahrscheinlich sein.

2. Ein Ehevertrag/ Gütertrennung wäre hinsichtlich der Regelung der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nicht vonnöten.

3. Die Gütertrennung hätte im Erbfall zur Folge, dass das Vermögen des Verstorbenen gleichberechtigt aufgeteilt wird unter den Erben. Sind neben dem überlebenden Ehepartner Kinder erbberechtigt, so erben alle zu gleichen Teilen.


Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

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Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de

Bewertung des Fragestellers 2009-01-18 | 20:32


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