Abfindung
| 16.01.2009 07:44 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Hein
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Ich bin 55 Jahre und als kaufmännischer Angestellter im Vertrieb seit mehr als 20 Jahren bei einem deutschen Unternehmen (GmbH&Co.KG mit 50 Mitarbeitern) tätig. Aufgrund rückläufiger Umsatzzahlen habe ich der Unternehmensleitung angeboten das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen. Dieses Angebot wurde angenommen. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zu Quartalsende, ich würde zu 30.6.2009 das Unternehmen verlassen. Ich habe der Geschäftleitung angeboten bereits im Februar auszuscheiden und bat um Lösungsvorschläge auch bzgl. einer Abfindung. Mir wurde mitgeteilt, dass man nicht beabsichtige irgendwelche Zahlungen zu leisten, da die Initiative von meiner Seite aus ging. Meine Frage: Ist diese Haltung des Arbeitgebers juristisch haltbar, oder besteht seites des Unternehmens eine Verpflichtung zu Zahlung einer Abfindung?
Danke im voraus.
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