Schadensersatz nach Einbruchversuch Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Schadensersatz nach Einbruchversuch


| 15.01.2009 22:22 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Silke Jacobi




Wir haben vor 10 Monaten ein Ladenlokal mit einer neuen Metall-Schaufensteranlage vermietet.Nach einem Einbruchversuch wurden Tür und Rahmen verbogen und verkratzt. Der Metallbauer, der die Anlage eingebaut hat, hat einen Kostenvoranschlag von 9.000,-€ erstellt.Dabei sollen einige verbogene Teile ausgetauscht werden.Die Versicherung der Mieterin hat einen Sachverständigen geschickt .Dieser hat die Mieterin jetzt angeschrieben, die Reparatur werde von einer Firma für 1.300,- durchgeführt.
Dabei sollen vermutlich einige Teile nur gerichtet werden. Das würde uns aber nicht genügen,die Anlage war neu.
Die Versicherung hat zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu uns aufgenommen.
Meine Frage: Darf die Versicherung eine Firma mit der Reparatur beauftragen, ohne uns zu fragen ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schadensersatz
16.01.2009 | 01:10

Antwort

von

Rechtsanwältin Silke Jacobi
220 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank, dass Sie Ihre Frage hier eingestellt haben. Aufgrund des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung des Einsatzes möchte ich Ihre Frage in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Versicherung, eine Firma mit der Reparatur zu beauftragen. Die Benennung einer Firma, die die Reparatur zu dem günstigeren Preis anbietet, stellt meist nur eine Art Gegenvorschlag zu dem eingereichten Kostenvoranschlag dar. Die Versicherung will damit deutlich machen, dass sie den vorgelegten Kostenvoranschlag und darin geplante Reparatur für unangemessen resp. zu teuer hält. Mit der Benennung einer anderen Firma will die Versicherung den Nachweis erbringen, dass es andere Firmen gibt, die - zumindest nach Auffassung der Versicherung - eine ausreichende oder gleichwertige Reparatur zu einem deutlich günstigeren Preis anbieten. Die Bekanntgabe der von der Versicherung ermittelten Firma beinhaltet in aller Regel aber keine Verpflichtung, diese Firma auch zu beauftragen.

Sie bzw. die Mieterin als Empfängerin des Schreibens sollten aber trotzdem der Versicherung mitteilen, dass die von der Firma vorgeschlagene Reparatur für 1.300,00 € für nicht ausreichend erachtet wird. Der Mieterin sollte die Versicherung auch um Mitteilung bitten, welche Reparaturarbeiten von der anderen Firma genau durchgeführt werden bzw. welche Arbeiten aus dem von Ihnen vorgelegten Kostenvoranschlag von der Versicherung abgelehnt werden. Sollte bereits ein Kostenvoranschlag mit Reparaturplan der anderen Firma der Mieterin vorliegen, sollte dieser mit dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Kostenvoranschlag verglichen werden. Nur so lässt sich prüfen, ob das "Gegenangebot" der Versicherung überhaupt zumutbar und gleichwertig ist.

Vorsorglich sollte auch mitgeteilt werden, dass die Durchführung der Reparaturarbeiten durch die von der Versicherung benannte Firma zumindest bis zur Prüfung des Kostenvoranschlags der anderen Firma abgelehnt wird.

Allein aus dem Umstand, dass die Anlage noch neu war, lässt sich allerdings noch nicht die Notwendigkeit der teureren Reparatur herleiten, wenn die günstigere Reparatur gleichwertig ist, den Sicherheitsstandards entspricht und fachgerecht ist. Hier greift nämlich die sogenannte Schadensminderungspflicht des Geschädigten ein.

Die Beauftragung der Reparaturfirma muss aber grundsätzlich vom Geschädigten selbst vorgenommen werden und kann nicht ohne Rücksprache einfach von der Versicherung in Auftrag gegeben werden. Aufgabe der Versicherung ist es, dem Geschädigten den entstandenen Schaden in Form der Reparaturkosten zu erstatten, nicht aber, die Schadensbeseitigung selbst durchzuführen oder dazu die Aufträge zu erteilen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin


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Bewertung des Fragestellers 2009-08-29 | 20:45


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