UFERBEREICH DURCH ZAUNBAU VON ANLIEGERN UNMÖGLICH ZU BETRETEN
14.01.2009 10:12 |
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Grundstücke
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Einen freundlichen und sonnigen Guten Morgen
In meiner Nachbargemeinde hat der Deutsche Anglerverband(DAV) einen See von der Gemeinde zur Nutzung(Ausübung des Angelsports) seit vielen Jahren gepachtet. In Seenähe befinden sich Wohngrundstücke, welche mit den Grundstücksgrenzen ursprünglich bis auf ca. 20 Meter an das Gewässer langten. Dies ist gut an ürsprünglichen Zaunanlagen zu erkennen. Innerhalb der letzten Jahre wurde es durch die Grundstückseigentümer zur Unsitte die Zaunanlagen bis ans Wasser weiter zu bauen, wodurch der Zugang zum Uferbereich unmöglich wurde und somit auch die Ausübung des Angelsports für die Allgemeinheit am See zu ca 90 %
unmöglich wurde.
Der Ehrenamtliche Vereinsvorsitzende der DAV-Ortsgruppe traute sich bisher nicht gegen diese Unsitte vorzugehen, da Besitzer der
betroffenen Wohngrundstücke der Gemeinde"sehr nahestehende"
Personen sind.
Frage: Wie kann gegen diese Art von illegaler Landaneignung am effektivsten vorgegangen werden, welche Rechtsnormen wurden hier offenbar durch die Grundstückseigentümer verletzt ?
Das Gewässer befindet sich im Land Brandenburg.
Die Eigentümer haben keine zusätzlichen Pachtverträge oder Kaufverträge, welche die Nutzung bis zum Wasser gestatten würden.
Vielen Dank für eine Antwort von Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus









