Warenlieferung an Kunden
13.01.2009 12:10 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich brauche noch eine Formulierung für die Klageschrift, das wir noch eine Anspruch auf die Zahlung haben.
Sachverhalt:
Kunde bestellt bei uns eine Batterie per Nachnahme.
Durch einen Fehler bei der Auftragsabwicklung wurde die Sendung nicht per Nachnahme versendet.
Kunde verweigert die Zahlung- er behauptet,durch unseren Fehler kann er den Warenwert als Geschenk betrachten.
Jetzt kommte es zur Verhandlung.
Entwurf Klageschift:
Beklagte
wegen ausstehender Forderungen aus Warenlieferung erhebe ich Klage mit dem Antrag:
Die Beklagten zu verurteilen, gesamtschuldnerisch an den Kläger 125,- Euro zuzüglich Mahnbescheidkosten von 23,- Euro zusammen 148,- Euro und Zinsen i.H.v. 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.[§ 288/§ 291 BGB]
Begründung:
Herr ... bestellte am 19.06.2008 eine Autobatterie zu einem Warenwert von 125,- Euro. Die Sendung wurde am 20.06.2008 versendet und am 23.06.2008 durch den Paketdienst DPD an Herrn Lesner übergeben.
Beweis: Ablieferbeleg DPD mit Unterschrift und Mail von Herrn .... vom 22.09, das er die Warenlieferung als Geschenk betrachtet.
Herr ... hatte als Zahlungsart „Nachnahme“ gewählt, der Kaufpreis sollte dem Paketboten in Bar übergeben werden. Leider ist durch einen Fehler unserseits die Bestellung nicht als Nachnahmelieferung versendet worden, dadurch wurde der Nachnahmebetrag durch den Boten nicht eingezogen. Daraufhin baten wir Herrn ..., uns den Warenwert ohne Nachnahmekosten zu überweisen. Nun behauptete Herr ...., die Sendung wurde – Zitat Mail vom 30.07.2008 – die Sendung wurde per Nachnahme verschickt und ist auch so angekommen, daher gilt sie als bezahlt.
Beweis das die Sendung nicht als Nachnahme versendet wurde:
Paketaufkleber ohne Nachnahmebetrag und Aussage des Herrn .... im Mail vom 22.09.2009, das er den Warenwert in Höhe von 125,- Euro als Geschenk betrachten darf.
Sicherlich haben wir in der Auftragsabwicklung einen Fehler gemacht, jedoch die Warenlieferung ausgeführt und daher Anspruch auf zahlung ------ oder ???????…………………..
Für den Fall der Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens und den Fall dass die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt wird, beantragen wir den Erlass eines entsprechenden Versäumnisurteils.[§ 331 Abs.3 S. 1 ZPO]









