Rückabwicklung eines Schenkungsvertrages
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 2 Stunden
Ich habe in den 70er Jahren von meinen Eltern u.a. ein als gewerb-lich/landwirtschaftlich ausgewiesenes Grundstück völlig lastenfrei geerbt. Außerdem habe ich ca. Mitte der 70er Jahre ein Baugrundstück (1004 qm) erworben und aus vorhandenen Mitteln komplett bezahlt.
1982 habe ich geheiratet und im gleichen Jahr, gemeinsam mit meiner Ehefrau, auf dem Baugrundstück ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet.
Als Selbständiger habe ich in 1984 das gesamte Grund- und Immobilienvermögen notariell auf meine Ehefrau übertragen. In diesem Notarvertrag steht u.a. ein Passus, dass, im Falle einer Ehescheidung, die oben gen. Grundstücke an mich zurückfließen und das Vermögen der Wohnimmobilie, nach Abzug der aufliegenden Lasten, hälftig aufgeteilt wird.
1986 wurde das Unternehmen zahlungsunfähig und musste in die Insolvenz gehen. Während meiner 14-jährigen Selbständigkeit habe ich nur Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und die überwiegende Altersvorsorgesicherung hatte ich privat (LV) abgedeckt. Diese Privatabsicherung ist dann zur Absicherung der Gläubigerbank komplett abgeflossen. Einziger Lichtblick in 1986 war dann, dass ich eine neue Anstellung fand.
Um meine 14 jährige „Rentenlücke" einigermaßen schließen zu können, habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen, die jedoch, aus Sicherheitsgründen, als Versicherungsnehmer meine Ehefrau und mich als versicherte Person auswies. Diese LV wurde dann wg. kurzfristiger Arbeitslosigkeit in den 90er Jahren beitragsfrei gestellt.
Durch Wiederaufnahme einer Angestelltentätigkeit habe ich dann eine neue LV abgeschlossen, die jedoch komplett auf meinen Namen lief.
In 2003 habe ich mich von meiner Frau getrennt. In diesem Zuge entstand ein notarieller Schenkungs- und Trennungsvertrag. Einer der Kernpunkte dieses Vertrages war und ist, dass das gesamte Vermögen auf unseren Sohn übertragen wurde. Weiterhin wurde vereinbart, dass ich alle Lasten und Aufwendungen der Wohnimmobilie zu tragen und als Gegenleistung ein Wohn- und erweitertes Nießbrauchrecht eingeräumt bekommen habe.
Desweiteren wurde im Vertrag vereinbart, dass beide vorbenannten Lebensversicherungen auf unseren Sohn übertragen werden.
Weiterhin wurde vereinbart, dass, „im Hinblick auf den beiden bestehenden Lebensversicherungen", auf einen Rentenausgleich verzichtet wurde. Hierzu sei gesagt, dass meine Frau einen höheren Rentenanspruch als ich in der Zeit der Ehe erwirkt hatte und daher gern auf einen solchen Ausgleich verzichtet hat. Es gibt also auch vertraglich einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Rentenverzicht und den bestehenden LV zu meinen Gunsten.
Januar 2004 habe ich mir, auf Anraten meines Anwaltes, eine Abtretungserklärung von meinem Sohn unterzeichnen lassen, die meinen Anspruch auf beide LV absichert.
Im August 2008 stand die erste Kapitalauszahlung an und mein Sohn hat es geschafft, obwohl ich die Abtretungserklärung im Mai 2008 gegenüber der offengelegt habe, dass das Geld an ihn geflossen ist.
Zwischenzeitlich habe ich Klage beim LG erhoben. In der mir jetzt vorliegenden Erwiderung meiner Klagebegründung wird mit unglaublichen Unwahrheiten und Verdrehungen argumentiert. Und meine Frau, die seit unserer Trennung alles versucht mir zu schaden wo sie nur kann, wird für diese Unwahrheiten noch als Zeugin des Beklagten benannt.
Mein Sohn verweigert nicht nur die Weiterleitung des Kapitals an mich, sondern erklärt nun, dies unterstützt durch seine Mutter, dass das Geld rechtmäßig an ihn geflossen sei, weil dies Kapital zur Absicherung für den Fall sein solle, sofern ich die Hausbelastungen nicht mehr tragen könne. Nicht nur diese, auch die weiteren Ausreden sind abstrus und widersprüchlich zugleich. So behauptet im nun angelaufenen Klageverfahren mein Sohn z.B., einerseits, keinerlei Kenntnis über eine solche Abtretungserklärung zu haben, andererseits, sollte er eine solche Erklärung wohl doch unterzeichnet haben, dass er dies nur unter Täuschung von mir vollzogen zu haben könne. Die Auflistung von Unwahrheiten und Verdrehungen in der Vergangenheit sind vielfältig.
Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Verfehlungen meines Sohnes.
So hatte ich ihm vor ca. 3 Jahren Geld zum Ausgleich seines Girokontos geliehen. Dieses Geld hat er, trotz entsprechender mündlicher Absprache und mehrfacher Aufforderung, bis heute nicht zurück gezahlt.
Ein weiteres Beispiel:
Um meinen Unterhaltsverpflichtungen (wg. Studium) gegenüber meinem Sohn nachkommen zu können, wollte ich den Tilgungsanteil der allein von mir zu tragenden Hypothekenbelastung reduzieren, und zwar von 4% auf 2%. Ich habe zwei Versuche ge-startet, aber beide Male hat mein Sohn mir die nötige Unterschrift als Hausbesitzer verweigert.
Für mich stellt sich die wichtige Frage, unabhängig vom Verlauf der Klage, ob das Verhalten meines Sohnes als im juristischen Sinne „grober Undank" zu werten ist und damit oben benannter notarieller Schenkungsvertrag „gekippt" bzw. rückabgewickelt werden kann.
Rückabwicklung









