364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1153 Besucher | 17 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Abfindung
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Abfindung

Abfindung


29.12.2008 16:12 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von




Guten Tag,

folgendes Problem. Meine Frau befindet sich seit 2004 im Erziehungsurlaub. Die Firma bei der sie noch immer beschäftigt ist hat den Personalbestand fast gegen Null gefahren und existiert nur noch als Minifirma. Den Angestellten wurden relativ hohe Abfindungen im Rahmen eines Sozialplanes gezahlt, meine Frau hat bis heute keine offizielle Mitteilung von ihrer Firma bekommen. Durch bekannte erfuhr Sie vor ein paar Wochen über die Vorgänge. Da auch ihre Abteilung komplett stillgelegt wurde gibt es wohl auch keine Chance auf Wiedereinstieg nach dem Ende des Erziehungsurlaubs (2. Kind) im März 2009. Was kann man tun? Da meine Frau keine Möglichkeit hatte sich für eine Abfindung zu entscheiden - ist jetzt alles verloren? Was kann man tun?

Mfg
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 182 weitere Antworten zum Thema:
Abfindung
Antwort vom
29.12.2008 | 17:47
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frau empfehle ich, sich kurzfristig mit dem Betriebsrat ihrer Firma in Verbindung zu setzen, um sich von dem Inhalt des Sozialplanes Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Hintergründe zu erfragen, warum sie nicht von dem Sozialplan berücksichtigt ist.

Wurde sie nicht berücksichtigt, ist zunächst davon auszugehen, dass sie von der Betriebsänderung nicht betroffen ist. Insoweit hat sie nach dem Ende der Elternzeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten bzw. wenigstens gleichwertigen Bedingungen wie vor dem Beginn der Elternzeit.

Die Frage, ob ihre Frau möglicherweise zu Unrecht von dem Sozialplan ausgeschlossen ist, lässt sich aufgrund des dargelegten Sachverhalts nicht beurteilen.

Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Sven Näke
Rechtsanwalt