21.12.2008 | 22:11
Antwort
von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk
77 Bewertungen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Aus Ihren Angaben ergibt sich leider nicht, auf welche Art von Rente (Altersrente? Rente wegen Erwerbsunfähigkeit?) Sie seit 1. Dezember Anspruch haben. Ich gehe jedoch davon aus, dass es sich um die normale Altersrente handelt, für die am 1. Dezember erstmals die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren. Gem. §
118 SGB VI werden laufende Rentenzahlungen am ENDE des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle laufenden Geldleistungen, die nach dem 30. März 2004 - also erstmals am 1. April 2004 - begonnen haben. Ihre erste Monatsrente (für den Monat Dezember) wird also erst am 31. Dezember fällig und könnte demgemäß frühestens am 31. Dezember überwiesen werden. Gleiches gilt natürlich auch für alle weiteren Rentenzahlungen, nämlich Fälligkeit und Auszahlung jeweils zu Monatsende.
Die Tatsache, dass Ihnen der Rentenbescheid erst ca. drei Wochen nach dem angegebenen Beginn der Rente zugestellt wurde, lässt darauf schließen, dass die Rentenberechnung sowie die anschließenden organisatorischen Arbeiten für die laufende Überweisung der Rente nicht rechtzeitig zum Rentenbeginn abgeschlossen werden konnten. Dies kann an einer Überlastung der zuständigen Bearbeiter liegen. In der Regel ist die Ursache allerdings eine verspätete Antragstellung durch den Rentenbezieher. Allerdings könnte dies meines Erachtens nur eine auf Ende Januar verzögerte Auszahlung der Dezemberrente, nicht jedoch der Ende Januar fälligen Januarrente haben. Ihren Angaben lässt sich leider nicht entnehmen, ob die Bemerkung, dass die NACHZAHLUNG vorläufig nicht ausgezahlt wird, sich auch auf die Januarrente bezieht.
Falls es sich bei Ihrer Rente um eine Rente wegen Erwerbsminderung handelt, käme als Grund für die vorläufige Einbehaltung von Rentenzahlungen noch eine nicht geklärte Verrechnung mit anderen Sozialleistungen, z. B. durch Arbeitsamt oder gesetzliche Krankenversicherung, in Frage.
Falls die Rentenzahlung, die ohnehin erst frühestens Ende Dezember beginnen könnte, aus den obengenannten Gründen verzögert wird, entspricht sie der Gesetzeslage, sodass auch kein Grund besteht, dagegen vorzugehen.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste Orientierung auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Beratungsforum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten, damit Sie die Erfolgsaussichten in Ihrer Rechtsangelegenheit besser einschätzen können. Änderungen oder Ergänzungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Huber-Sierk
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
25.12.2008 | 06:22
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
herzlichen Dank für Ihre Beratung. Ich fasse mich kurz:
1. es ist die Altersrente.
2. es werden die Rentenzahlungen für Dezember 08 und Januar 09
bis auf unbestimmte Zeit zurückbehalten. Da die Renten erst am
Monatsende ausbezahlt werden und ich somit die Februar-Rente
erst Ende Februar bekomme, bin ich 3 Monate ohne Einkünfte.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und ein glückliches, erfolgreiches
und vor allen ein gesundes neues Jahr 2009
E.S.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.12.2008 | 11:09
Ihre Nachfrage vom 25. Dezember
Sehr geehrter Herr S.,
nachdem sich Ihr Rentenbescheid auf die normale Altersrente bezieht, kann ich mir - auch bei verspäteter Antragstellung - nicht vorstellen, dass auch die Rente für Januar nicht rechtzeitig zum Monatsende ausgezahlt wird. Vermutlich liegt ein Missverständnis vor, welches bei Durchsicht des Rentenbescheids ohne weiteres aufzuklären wäre. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass dies im Rahmen einer Erstberatung zum Mindesteinsatz nicht möglich ist. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei der örtlichen Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung anzurufen oder gegebenenfalls einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um abzuklären, ob nach dem Wortlaut des Rentenbescheids tatsächlich sowohl die Dezemberrente wie auch die Januarrente "auf unbestimmte Zeit" einbehalten wird. Dies wäre dann in der Tat rechtswidrig, wenn nicht besondere Umstände, wie z. B. Verrechnung mit anderen Sozialleistungen, vorliegen würden.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr
Huber-Sierk
Rechtsanwalt