DE Frage geschrieben am 21.06.2005 14:35:00

Betreff: FSK und DVDs aus der EU


Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3435
Ich habe zu meinen Geburtstag ganze 3 boxsets der selben TV-Serie gekriegt (von meiner Familie im Europäischem Ausland).
Jetzt wollte ich die 2 überflüssigen bei Ebay loswerden.
Die Boxsets sind beide aus Grossbritanien (region 2) und Original (auch Originalverpackt).
Es gibt weder bei amazon noch auf der Seite der Filmfirma eine deutsche Verkaufsversion. Allerdings wird die Serie im Moment im deutschen Free-tv gezeigt.

Ich habe bevor ich mich bei Ebay anmeldete die Regeln gründlich durchgelesen und nichts gefunden das irgendwie eine nicht legalität meiner geplanten Auktion andeutete.

Gross war deshalb mein Schock als plötzlich die beiden Auktionen beendet wurden und ich nach einer Woche eine Unterlassungs- und Verplichtungserklärung von einen Anwalt zugeschickt kriegte.

Hier ist der Inhalt (anonymisiert):

Sehr geehrter xx,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass mich Firma XX mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Eine entsprechende Vollmacht liegt bei.

Meine Mandantin hat mich gebten, gegen den von Ihnen rechtwidrig betriebenen Verkauf von improtierten Bildtonträgern vorzugenen Meine Mandantin hat festgestellt, dass Sie auf der o.g. Website als XX den Bildträger "XX" auf der bei der Internet-Versteigerungs-Plattform "eBay" zum Kauf anbieten, obwohl eine sog. FSK-Kennzeichnung nach § 12 Abs. 2 des geltenden Jugendschutzgesetzes (JuschG) nicht vorliegt. Nach § 12 Abs. 3 JuschG dürfen Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten, ohne jede Jugendfreigabe (ohne Kennzeichnung oder mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" a) nicht, auch nicht ausserhalb der Öffentlichkeit , Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht wereden und b) nicht im Versandhandel, in Kiosken oder auf der Strasse gehandelt werden. Sämtliche Unterlagen der o.g. Auktionen liegen mir vor. Die Leistungsschutzrechte des Filmherstellers an dieser Filmproduktion stehen gem. § 94 UrhG der Firma XX zu, die meiner Mandantin die exklusiven Verbreitungsrechte i.S.d § 17 UrhG eingeräumt hat. Meine Mandantin verkauft ihre Bildträger auch über den hauseigenen Online-Shop "xx.de", so dass auch ein sog. Wettberwerbsverhältnis vorliegt. Sie sind zu dem Verkauf von importierten Exemplaren des Bildträgers ohne deren vorherige Prüfung durch die deutschen Jugendschutzgremien nach dem Jugenschutzgesetz nicht berechtigt. Sie haben durch dieses Angebot eine wettbewerbswidrige Verbreitungshandlung im Sinne der §§ 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG vorgenommen (vgl. OLG Koblenz YUM 2005, 296). Gemäss § 4 Nr. 1 UWG nimmt derjenige eine unlautere Wettbewerbshanlung vor, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Es ist allgemein anerkannt, dass es sich bei § 12 Abs. 3 JuschG um eine solche vorschrift handelt. (OLG München YUM 2004, 842, OLG Celle GRUR-RR 2003, 221, Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 23 Aufl. UWG § 4 RN 11.180). Dabei knüpft das Vertriebsverbot unmittlbar daran an, dass der Bildträger eine entsprechende FSK-Kennzeichnung nicht trägt. Auf die Einschätzung von ausländischen Jugendschutzinstitutionen kommt es hierbei ausdrücklich nicht an, da dieser Entscheidung keine nach deutschem Recht geltenden Massstäben zugrunde liegen.

Diese Verletzung führt gemäss §§ §§ 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 12 Abs. 3 JuschG zu einem verschuldensunabhängigen Unterlassunganspruch und einem Schadensersatzanspruch meiner Mandantin. Ausgeschlossen wird die Wiederholungsgefahr, die durch die eBay-Auktion indiziert ist, nur durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ich fordere Sie deshalb uaf, die anliegende Unterlaussungerklärung imververzüglich abzugeben, wobei ich mir für den Eingang Ihrer Erklärung den 23.06.05 notiert habe. Ferner sind die Kosten meiner Inanspruchnahme gemäss ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes von Ihnen zu tragen. Ich erwarte demnach den rechtzeitigen Zahlungseingang zum Ausgleich der nachfolgend ersichtlichen Rechnung auf das unten stehende Koto bis zum 24.06.05.

Sollten Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, werde ich meiner Mandantin Empfehlen, gerichtliche Massnahmen gegen Sie einzleiten, was weitere Kosten zur Folge hätte.

MfG
XX

Gesamtkosten: 651 EUR

Volmacht: Rechtsanwalt XX wird hiermit in Sachen Firma XX ./. Sämtliche eBay-Verkäufter

Hoffe sehr auf guten Rat, den ich habe als Student nicht die Mittel um einen solchen Betrag zu zahlen.
Ich habe heute Abend das Internet durchgeforstet und keine Fälle dieser Art gesehen wo nicht-gewerbliche Auktionen von DVDs aus der EU gestoppt werden.
Ich habe allerdings vieles darüber gelesen was ich schon immer wuste - nämlich das die EU den Parallelimport von DVDs aus Übersee nicht zulässt.
Aber hier ist es ja aus der EU - und Waren haben doch freie Bewegung innerhalb von Europa, oder?
Ich bin auch nicht gewerblicher Verkäufer sondern Privatperson.

MfG Thomzon

ACHTUNG: Bitte bemerken Sie das ich leider nicht mehr als 15€ für eine Antwort zahlen kann. Wenn Sie eine Antwort abschicken akzeptieren Sie ein Endgelt von 15 EUR und haben keine weitere finanzielle Ansprüche.



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