nichehel.Gem. mit Kindern/Unterhalt
20.06.2005 22:04 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ich wohne seit1996 mit meiner Partnerin zus. sie hat aus 1.Ehe eine Sohn(Jetzt 16 Jahre) Sie ist verwitwet, bekommt Witwenrente (sohn halbwaisenrent). Seit 2000 haben wir zus. eine Doppelhaushälfte gekauft ca. 200.000.-Euro (zu Je 50% als Eigentümer eingetragen). Zur Zeit sind ca.175.000.-Euro Schulden auf Das Haus. Die Abzahlung läuft zur zeit über mein Konto.
wir haben 2 nichtehel. Töchter 2+6jahre.
Mein Bruttogehalt zur Zeit 4800.-Euro netto 3294,20Euro
ab 01.08.05 4000.-Euro Brutto. netto ca.2900.-Euro.+ Jahresendprämie höhe sehr offen von 0-25000.- Euro möglich!
Ich ´habe aus steuerl. Gründen eine eigentusmwohnung und einen Geschl. immob.fond gekauft alle über Darlehen finaziert.
(100.000.-euro Wohnung/35000._Euro Fond) deswegen das höhere Nettoeinkommen. wir wohnen in Ostdeutschland.
a) Wird bei der Berechnung die eigentumswohnung und der Fond berücksichtigt , da ich hier auch regelmäßige Darlehenzahlungen leisten muß?
b) Wieviel Unterhalt muß ich für meine töchter zahlen?
c) Für meine Partnerin muß ich keinen Unterhalt zahlen , da sie ja Witwenrente bekommt, also nur für meine 2 Kinder, ist dies richtig, wenn nein wieviel.
d) wenn ich die Freibeträge für die Wohnung und den Fonds nicht auf die Steuerkart eintragen lasse schmälert dies ja mein monatl. Einkommen, wird dies akzeptiert bei der Berechnung des Unterhaltes?
f)Kindergeld erhält meine Lebenspartnerin komplett wird es in meinem Fall angerechnet?
g) die jahresendprämie : wird sie zur Berechnung hinzugezogen wenn in welcher Höhe wie berechnet.




