Unzureichende Heizleistung im Wohnzimmer
| 17.12.2008 14:18 |
Preis: ***,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Marco Liebmann
Mietwohnung: aus den 50er Jahren, Ost-Berlin, eingezogen 1.9.2005, 4. OG (direkt unter dem Dach). 12 Mietparteien, verschiedene Eigentümer. Meine Wohnung, Dachgeschoss und Wohnung unter meiner Wohnung jeweils anderer Eigentümer. Hausverwaltung für mich voll zuständig, für Wohnung unter mir „eingeschränkt", für Dachgeschoss gar nicht. Weitere Firma: Hausmeisterservice.
Dachgeschoss besaß bis vor „3 Jahren" (Aussage Hausverwaltung) Isolierung, die vom Eigentümer des Dachgeschosses entfernt wurde, weil das Dachgeschoss ausgebaut werden sollte bzw. Dach abgerissen werden sollte, ein Stockwerk zusätzlich gebaut und das Dach wieder aufgesetzt werden sollte. Diverse Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern und Mietern, zusätzliches Geschoss abgelehnt. Aktuelle Planung: Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung. Seit meinem Einzug nur äußerst seltene Bautätigkeit.
Die Zentralheizanlage (lt. Aussage von Nachbarn etwa 4-5 Jahre alt) hat bisher (also auch im Winter) alle Zimmer langsam, aber doch auf ausreichende Temperatur geheizt. Seit einigen Wochen ist das größte Zimmer (Wohnzimmer) nur noch auf 19° heizbar, selbst beim Durchheizen und Thermostat auf Maximaleinstellung. Von Hausverwaltung und Hausmeister vermuteter Grund: Mieterin unter mir verstorben, Wohnung wird nicht mehr geheizt. Heizleistung im Wohnzimmer (relativ kleiner Heizkörper) also nicht ausreichend, wenn von unten nicht „zugeheizt" wird.
Information Hausmeister über Mietmangel telefonisch am 1.12., Hausverwaltung per Mail am 2.12. mit Anfrage, ob mangelnde Heizleistung wegen fehlender Dachisolierung. Hausmeister teilt am 8.12. mit, dass Heizung in Ordnung sei, und informiert über die fehlende Isolierung auf dem Dach sowie die ungeheizte Wohnung unter mir (Bewohnerin verstorben). Auskunft Hausverwaltung: Zustand bereits seit 3 Jahren so, Ausbauarbeiten im Dach würde im Januar/Februar 2009 beginnen. Schreiben per Fax an Hausverwaltung mit Anzeige der Mietmängel (Wohnzimmer nicht mehr ausreichend heizbar sowie entfernte Isolierung), Fristsetzung bis 16.12.2008 und Ankündigung der Mietminderung (ohne konkrete %-Angabe), falls Wohnzimmer weiterhin nicht ausreichend heizbar ist.
Telefongespräch mit Hausverwaltung am 10.12., fehlende Isolierung sei hinzunehmen, ebenso die mangelhafte Heizleistung. Anbieten könne man nur, die Wohnung unter mir durch den Hausmeister beheizen zu lassen, damit ich warm bekomme. Durch den Dachausbau werde sich das Problem ohnehin irgendwann lösen, Schadenersatz stehe mir im übrigen für die bisherige Nebenkostenabrechnung nicht zu, da die Hausverwaltung keinen Einfluss auf die Isolierung habe und die entfernte Isolierung auch kein Mangel sei.
Der ebenfalls in Kenntnis gesetzte und um eine Klärung gebetene Eigentümer lehnt ein Eingreifen aufgrund seiner vertraglichen Position mit der Hausverwaltung ab und verweist auf diese.
2 Hauptfragen:
Die Frist läuft heute ab, Wohnzimmer immer noch bei 19°. Welche Möglichkeiten stehen mir offen, und welche, sollte unten doch irgendwann geheizt werden? Sollte die Miete wie angekündigt ab 17.12. (also anteilig mit der Januar-Miete) gemindert werden, wenn ja um wieviel Prozent? Um baldmöglichst ein warmes Wohnzimmer zu haben: Wäre es zulässig, eine Elektroheizung zu kaufen/zu leihen, mit einem Stromzähler (habe ich ohnehin) zu versehen und so viel zuzuheizen, dass das Wohnzimmer auf 21° geheizt werden kann? Wenn letzteres möglich wäre – trotzdem Miete mindern und mit den Stromkosten verrechnen, Miete nicht mindern und Stromkosten in Rechnung stellen? Im Mietvertrag steht, dass eine Mietforderung wegen Schadenersatz aufgrund eines Mangels nur dann möglich ist, wenn das 1 Monat im Voraus angekündigt wurde und es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Ein weiterer § besagt, dass ein Schadenersatzanspruch für „anfängliche" Mängel ausgeschlossen sei, wenn sie nicht vom Vermieter zu vertreten ist. Eine genaue Aussage, ob die Isolierung beim Einzug vorhanden war oder nicht, kann ich nicht treffen. Gemäß der Aussage der Hausverwaltung war sie offensichtlich nicht mehr vorhanden während der ersten Heizperiode 05/06.
Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund der früher vorhandenen und jetzt von einem anderen Eigentümer als meinem entfernten Isolierung aufgrund der höheren Heizkosten? Über mir befindet sich nur noch die Betondecke, dann komm gleich das Dach mit einer Plastikfolie, den Dachlatten und den Dachziegeln, das Dach selbst ist nicht isoliert, entsprechend kalt ist es dort oben. Besteht dieser Schadenersatzanspruch seit Mietbeginn oder erst seit der Anzeige des Mietmangels? Die Betriebskostenabrechnung an sich war bisher nicht auffällig hoch (sprich: sie entsprach etwa den Vorauszahlungen; absolute Kosten kann ich nicht einschätzen)









