Grundsicherung und "Hilfe zur Gesundheit"
| 10.12.2008 19:04 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern erhalten Leistungen der Grundsicherung und ich bin nach §43 SGB XII nicht unterhaltenspflichtig. Nun verlangt von mir das Sozialamt eine Auskunft nach § 94 (1) mit der Begründung, dass die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem Fünften Kapitel nicht im Rahmen der Grundsicherung geleistet werden. Die Gesundheitskosten für meine Eltern werden derzeit nach dem fünften Kapitel vom Sozialamt übernommen.
Mich würde interessieren, ob § 94 (1) in meinem Fall angewendet werden kann und ob die "Hilfen zur Gesundheit" wirklich zusätzlich zur Grundsicherung geleistet werden können und ich zum Unterhalt verpflichtet werden kann, obwohl die Bedingungen aus dem §43 nicht erfüllt sind
Vielen Dank im Voraus
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