Auskunft über Hinterlegung des Testamentes beim Amtsgericht
09.12.2008 21:32 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meinen Tante ist vor ein paar Tagen gestorben. Meine Tante hatte keine eigenen Kinder.
Nun weiss ich, dass meine Tante und mein Onkel vor vielen Jahren ein Testament beim Notar gemacht haben, indem sie sich gegenseitig eingesetzt haben.
Jetzt sind sie beide verstorben und soweit ich weiss, haben sie in eben diesem genannten Testament auch noch verfügt, wer erben soll, wenn beide verstorben sind.
Meine Cousine möchte unbedingt ins Haus um zu suchen. Heute hat sie behauptet sie habe beim Amtsgericht angerufen ob ein Testament vorliegt.
Die Dame vom Amtsgericht habe gesagt, dass nur ein altes Testament da liege, indem sie sich beide gegenseitig eingesetzt hätten aber sonst wäre nichts weiter verfügt.
Kann das denn stimmen? Darf ein Amtsgericht eine solche Auskunft einfach am Telefon geben?
Mir leuchtet nur nicht ein warum mich meine Cousine so belügen sollte.
Falls ein Testament beim Amtsgericht liegt, werden die Erben dann automatisch benachrichtigt?
Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Hochachtungsvoll
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Auskunft
Auskunft









