Zielflughafenänderung bei Rückflug aus dem Urlaub
08.12.2008 20:38 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Reiserecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir buchten am 25.07.08 einen Urlaub mit 6 Personen nach Ägypten
laut Reisebestätigung Hinflug am 22.11.08 21:30 Uhr von München nach Hurghada. Rückflug am 07.12.08 03:35 Uhr von Hurghada nach München.
Am 02.12.08 bekamen wir auf unser Hotelzimmer ein Schreiben, daß unser Rückflug aufgrund mangelnder Auslastung gestrichen wird und wir auf einen Rückflug nach Nürnberg am 07.12.08 03:10 Uhr umgebucht werden.
Die Rückreise von Nürnberg nach München sollten wir selbst organisieren. Trotz massiver Beschwerden vor Ort, sowie beim Reiseveranstalter in Deutschland änderte sich an der Sache nichts obwohl am selben Tag 01:10 Uhr vom gleichen Veranstalter ein Flug nach München stattfand.
Notgedrungen nahmen wir also den Flug nach Nürnberg und organisierten unsere Rückreise von Nürnberg nach München selbst.
Welche Ersatzansprüche außer unseren Auslagen Telefon, Mietwagen usw. können wir beim Reiseveranstalter gültig machen.
Mit frdl. Gruß die 6 Geschädigten.








