Gültiger Kaufvertrag?
07.12.2008 14:40 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
| in unter 2 Stunden
Folgende Sachlage stellt sich dar:
- Eintrittskarten für eine Veranstsaltung wurden über eBay verkauft (d.h. zum Festpreis (Sofort-Kaufen) erworben, keine Auktion)
- Käufer ist ein Hr. Müller A. (Name geändert, nicht relevant für die Problemlösung)
- Mehrere Kontaktaufnahmen wurden erst einen Tag vor Veranstaltungstag beantwortet, mit dem Hinweis die sofortige Zahlung zu veranlassen.
- Beantwortet hat die E-mail, die über das eBay-Portal versandt wurde, nicht Hr. A. Müller, sondern F. Müller. (Jedenfalls der identische Nachname, jedoch ein unterschiedlicher Vorname)
- Ich habe eBay nicht kontaktiert, da ich diese sich sowieso auf die Position des Vermittlers reduzieren werden. Das ist zumindest meine Vermutung. Genutzt habe ich lediglich die Beschwerdefunktion, nach der das Account auch mittlerweile gelöscht ist.
- Hr. Müller, A habe ich schriftlich per Einschreiben nach Veranstaltungsdatum und fehlenden Zahlungseingang kontaktiert, mit der Aufforderung letztmalig, unter Berücksichtigung einer bestimmten Frist, die Zahlung zu leisten.
- Daraufhin erhielt ich die Antwort von Hr. Müller A., dass er sich keines Kaufvertrages bewusst sei, und auch kein eBay-Konto eingerichtet hätte.
Meine Fragen sind wie folgt:
- Ist mit Hr. Müller, A ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen?
- Vorausgesetzt meine Forderung ist rechtens und an Hr. Müller, A. zu richten, kann ich diese über einen Mahnbescheid geltend machen?
- Wenn Hr. Müller, A. nicht rechtmässiger Käufer, an wen ist meine Forderung zu richten?
- Ist es möglich, feststellen zu lassen welches Verwandschaftsverhältnis die beiden Müllers zueinander haben?
Vielen Dank









