Löschen von im Kundenauftrag verarbeiteten Daten
| 07.12.2008 12:50 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Datenschutzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin selbständiger Softwareentwickler und verarbeite gelegentlich, teils auch personenbezogene, Kundendaten. Nur wenige meiner Kunden fordern von mir die Unterschrift einer Vertraulichkeitserklärung, in der beispielsweise geregelt ist, dass von mir verarbeitete Kundendaten nach Auftragserledigung zu löschen sind.
Meine Frage wäre nun, ob es sich empfiehlt oder es eine gesetzliche Anforderung gibt, dass solche Kundendaten – sofern keine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben wurde – von mir anschließend zu löschen sind. Falls ja wäre noch die Frage von Interesse, ob derartige Daten mit einem als besonders sicher geltenden Verfahren zu löschen sind oder ob das „Leeren des Papierkorbs“ ausreicht.
Danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
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