Namensführung nach Scheidung - Wiederheirat- Kinderunterhalt
| 03.12.2008 18:20 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Mein Ehemann (A) hat 2 Kinder aus erster Ehe. Seine Ex-Frau hat nach der Scheidung seinen Namen (A) beibehalten. Nun will sie wiederheiraten. Darf sie weiterhin den Namen A führen, oder nur mit Genehmigung von meinem Mann ? Ich selbst habe beiden Namen, nämlich meinen Geburtsnamen (B) Bindenstrich und den Namen vom meinem Ehemann (B-A).
Die 2 Kinder (jetzt 16 J und 18,5Jahre alt, beide noch in der Schule) leben bei uns, die Mutter zahlt insgesamt 303 Euros pro Monat Unterhaltskosten. Die Summe hat sich seit 5 Jahren bzw. seit der Scheidung nicht erhöht. In dem Scheidungsurteil steht nichts über Kinderunterhalt, nur dass die Ex-Frau eine monatliche Rentenanwartschaft von 174,36 E zu gunsten ihres ex-Mannes zahlen muß. Der Rechtsanwalt von meinem Ehemann hatte vorher schriftlich ausgerechnet, dass Kinderunterhalt damals 930 DM ( damals DM Jahr 2001) sein sollte. Hat die Wiederheirat eine Auswirkung über den Kinderunterhalt? Wenn nein, unabhängich davon, wie soll man vorgehen, um den Kinderunterhalt zu erhöhen ?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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