364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1675 Besucher | 19 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » PAS/Borderline
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » PAS/Borderline

PAS/Borderline


| 23.11.2008 17:06 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Hallo,

meine Eltern, ich (Bruder) und viele anderen ist es nicht erlaubt (seit 2 Jahren) die Tochter (10 Jahre) meines Bruders zu sehen - Seine Freundin verbietet es. Es gab bereits einen Antrag meiner Eltern zum Umgangsrecht aber dieser wurde zurückgezogen (aufgrund der Gutachten). Das Problem unserseits ist es jetzt, dass in dieser ganze Sache und in allen Gutachten ganz schlimm gelogen wurde und jetzt der Eindruck in den Akten erscheint als wäre dieses die Realität. Es ist offensichtlich wenn man mit Psychologen spricht, dass es sich hierbei um PAS oder Borderline handelt. Wer aber jetzt in der Familie meines Bruders betroffen ist (oder alle) wissen wir nicht. Ich als Bruder mache mir große Sorgen um meine Nichte - für mich beginnt hier der Begriff der "Kindermisshandlung" .

Frage: Was kann man in einer solchen Situation machen um gegen die Lügen anzugehen und wie kann ich meiner Nichte helfen. Welchen Weg kann ich als Bruder gehen und was können meine Eltern noch unternehmen?
23.11.2008 | 18:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
698 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Bitte bedenken Sie, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist und das ohne Kenntnis aller wichtigen Unterlagen eine verbindliche Empfehlung nicht möglich ist.

Ich kann naturgemäß nichts dazu sagen, ob in der Familie Ihres Bruders wirklich eine Erkrankung vorliegt, die zu einer Grfährdung des Kindeswohls führt. Bei einer Kindeswohlsgefährdung kann nach § 1666 BGB das Familiengericht jederzeit Maßnahmen treffen, in der Regel ist dies eine vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Ob es Sinn macht, dass Umgangsverfahren wieder aufzugreifen, kann ich ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen, aufgrund des Gutachtens könnte dies schwierig sein. Es gibt aber immer die Möglichkeit ein weiteres Gutachten zu beantragen, wenn an der Richtigkeit des ersten Gutachtens ernstliche Zweifel bestehen.

Das Umgangsverfahren hilft aber nicht weiter, wenn es um kurzfristige Maßnahmen geht. Sowohl Sie, als auch Ihre Eltern oder alle gemeinsam sollten sich an das Jugendamt wenden. Die größten Erfolgsaussichten bestehen, wenn das Jugendamt den Antrag nach § 1666 BGB beim Gericht stellt. Das Jugendamit wird vorher prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Sie sollten in der Lage sein, genügend Tatsachen zu benennen, die einen entsprechenden Verdacht begründen.

Nur in einem Verfahren nach § 1666 BGB besteht die Möglichkeit wirklich zu klären, ob Maßnahmen gegen die Eltern erforderlich sind.
Das Umgangsrecht gegen den Willen der Kindeseltern durchsetzen zu wollen, ist quasi aussichtslos.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht


Bewertung des Fragestellers 2008-11-25 | 18:51


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Oliver Wöhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2008-11-25
3,6/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

698 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht