Muss ich als Vermieter die noch nicht fälligen Mieten als Forderung anmelden?
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Hallo,
ich habe eine Frage zum Insolvenzrecht:
Der Vermieter einer Mietwohnung (Mieter ist ein Ehepaar, gemeinsam) bekommt Post vom Insolvenzverwalter. Über das Vermögen der Eheleute wurde jeweils das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Er schreibt:
„.. Das Amtsgericht …. hat über das Vermögen des o.g. Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet und den Unterzeichner zum Treuhänder bestellt. (Kopie des Beschlusses lag bei).
Aus den mir vorliegenden Unterlagen habe ich entnommen, dass der Schuldner mit Ihnen einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen hat.
[Hinweis auf § 109 InsO]
Ist Gegenstand des Mietverhältnisses eine Wohnung, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Treuhänders zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in § 109 Satz 1 InsO genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
In meiner Eigenschaft als Treuhänder erkläre ich, dass Ansprüche, die nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 565 Abs. 2 BGB fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Ich weise auf folgendes hin:
Kündigt der Treuhänder nach § 109 Satz 1 InsO oder gibt er die Erklärung nach § 109 Satz 2 InsO ab, so kann der andere Teil wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadensersatz verlangen.
……"
Nun meine Frage:
Muss ich nun die zukünftigen Mieten bereits jetzt als Forderung anmelden? Die Eheleute haben bisher (einschließlich November) alle Mieten pünktlich gezahlt.
Was passiert, wenn z.B. die Dezembermiete nicht pünktlich überwiesen wird? Muss ich mich dann gleich an den Treuhänder wenden?
Wird meine Miete nur aus der Masse bedient? Oder ist sie vor anderen offenen Forderungen vorrangig zu bezahlen? Könnte ich den Mietern bei Verzug kündigen?
Nun noch eine Bitte: Der Treuhänder hat eine Frist gesetzt: Bis zum 27.11.2008 soll ich mich melden. Es wäre nett, wenn Sie dieses enge Zeitfenster berücksichtigen.
Vielen Dank im voraus.
Forderung








