Widerspruchsverfahren
21.11.2008 08:04 |
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Beantwortet von
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen einen förmlichen Rentenbescheid der Deutsche Rentenversicherung Bund vom 13.08.2008 habe ich fristgerecht am 21.08.2008 Widerspruch erhoben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat bis zum 20.11.2008 auf meinen Widerspruch nicht reagiert. Nach nunmehr nahezu 12 Wochen bin ich ernsthaft davon ausgegangen, dass meinem Widerspruch wohl in vollem Umfange entsprochen wurde. Eigentlich hatte ich spätestens nach ca. 6 Wochen eine Antwort erwartet.
Mit Schreiben vom 17.11.2008 (Eingang bei mir am 20.08.2008) entschuldigt sich nun die Deutsche Rentenversicherung Bund für ihre verspätete Reaktion und beharrt auf den seinerzeitigen Bescheid.
Von meinem Rechtsgefühl her sind hier m.E. doch Fristen verstrichen. Muss ich jetzt auf das neuerliche Schreiben erneut reagieren und der "Hick-Hack" beginnt von vorne - oder kann ich mich auf Fristen berufen und damit auf das eigentliche Ende des Widerspruchsverfahrens ?









