Frage geschrieben am 20.11.2008 16:57:15Betreff: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Kosten die 2.
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2369
mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen.
http://www.musterprotokoll.de/FAQ.html schreibt:
>Vorraussichtlich fallen bei Verwendung des neuen Musterprotokolls
>im günstigsten Fall 20 Euro Notargebühr (Neuregelung in § 41 d KostO)
>und 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister (Registergebühr) an.
>Die tatsächlichen Gebühren sind abhängig von der Höhe der Stammeinlage.
Das sind 120 Euro.
Vorraussichtlich kommen noch Kontoführungsgebühren, Lohn- & Lohnnebenkosten,
Beiträge für Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft,
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
und die Kosten für den Steuerberater dazu.
Welche Kosten kommen noch dazu?
Ich nehme dann an, es gibt keine Veröffentlichungs-Pflichten,
welche mit weiteren Kosten verbunden sind.
Ist diese Annahme richtig?
Ich beabsichtige eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
mit einem Stammkapital von 1€ zu gründen um Immobilien
bei Zwangsversteigerungen ersteigern zu lassen.
Ich beabsichtige mehrere Geschäftsführer, in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht, zu bestellen.
Diese Geschäftsführer geben bei den Amtsgerichten
Gebote für meine UG (haftungsbeschränkt) ab.
Sollte eines dieser Gebote zum Erfolg führen und meine
UG (haftungsbeschränkt) Eigentümer der Immobilie werden,
dann erhällt der Geschäftsführer von mir 500 Euro.
Ausser diesen 500€ im Erfolgsfall, erhällt der Geschäftsführer nichts!
Die einzige Aufgabe des Geschäftsführers ist es, bei einer
Zwangsversteigerung Gebote für die UG (haftungsbeschränkt) abzugeben.
Sobald die UG (haftungsbeschränkt) eine Immobilie ersteigert hat,
werde ich selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Der Geschäftsführer, der das Gebot abgegeben hat, erhällt 500€
und wird entlassen oder abbestellt.
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) Beiträge an
Industrie- & Handelskammer und Berufsgenossenschaft zahlen?
Muss diese UG (haftungsbeschränkt) eine Gewerbeanmeldung beim
Gewerbeamt machen?
Antwort geschrieben am 20.11.2008 22:48:18
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Magdalena Monika Kusnierek
Konrad-Adenauer-Allee 25, 86150 Augsburg, Tel: 0821/5047843, Fax: 0821/5047844
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, GmbH-Recht, Insolvenzrecht, Familienrecht
Bewertungen: 55
Konrad-Adenauer-Allee 25, 86150 Augsburg, Tel: 0821/5047843, Fax: 0821/5047844
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, GmbH-Recht, Insolvenzrecht, Familienrecht
Bewertungen: 55
ja, die UG muss eine Gewerbeanmeldung haben.
Hier sehe ich schon die erste Schwierigkeit in Ihrem Vorhaben, da in der Gewerbeanmeldung der Geschäftsführer einzutragen ist und Sie ja den Geschäftsführer ständig wechseln möchten.
Das wäre auch mit Kosten beim Ordnungsamt verbunden.
Zudem muss im Handelsregister der (aktuelle) Geschäftsführer stehen. Also kommen Kosten hier ebenso auf Sie zu.
Falls Sie eine genaue Beratung zu Ihrem Vorhaben möchten, können Sie mich gerne anmailen, weil evtl. eine Abweichung Ihres Vorhabens möglich wäre,um diese Probleme zu umgehen.
Nach Ihren Angaben nehme ich an, dass Sie mit den ersteigerten Immobilien handeln möchten? In dem Falle werden Sie einen Beitrag an die Industrie - und Handelskammer zahlen müssen.
Weitere Kosten wären bei Ihnen die monatlichen Kosten für die Umsatzsteuervoranmeldung (Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr).
Was die Berufsgenossenschaft angeht, so ist dies eine sozialrechtliche Frage, nicht eine gesellschaftsrechtliche und somit nicht der Schwerpunkt, den ich beantworten darf.
Ich möchte Sie aber noch zur Überlegung bzgl. der (gefährlichen!) Höhe Ihres Stammkapitals anregen und verweise hier auf meinen Artikel darüber (können Sie über mein Profil finden).
Im Rahmen dieses Online - Forums kann nur eine erste anwaltliche Einschätzung des Problems erfolgen.
Ich bitte um Verständnis, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Falles die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes und / oder der vollständigen Unterlagen erfordert.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Geltendmachung Ihrer Interessen zur Verfügung. In diesem Falle wird die von Ihnen im Rahmen dieses Online-Forums bezahlte Gebühr angerechnet.
Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per e - Mail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Magdalena Monika Kusnierek
Rechtsanwältin
Konrad-Adenauer-Allee 25
D- 86150 Augsburg
Tel: 0821 / 50478- 43
Fax: 0821 / 50478- 44
recht.kusnierek@gmx.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.12.2008 19:08:44
Sehr geehrete Frau Kusnierek,
Sie haben meine Hauptfrage nach den Veröffentlichungs-Pflichten
(z.B. Jahresabschluss u.a.) noch nicht beantwortet!
Sie schreiben:
>ja, die UG muss eine Gewerbeanmeldung haben.
>Hier sehe ich schon die erste Schwierigkeit in Ihrem Vorhaben,
>da in der Gewerbeanmeldung der Geschäftsführer einzutragen ist
>und Sie ja den Geschäftsführer ständig wechseln möchten.
Nein, ich will keine Geschäftsführer wechseln,
Sie haben die Frage falsch verstanden!
Ich gründe eine Vorrats-UG mit MEHREREN Geschäftsführern.
Ich selbst und mehrere andere Personen in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht werden Geschäftsführer.
Sollte die UG nach vielen Monaten oder Jahren EINE Immobilie
ersteigern, dann bleibe nur Ich als GF übrig.
>Nach Ihren Angaben nehme ich an, dass Sie mit den ersteigerten Immobilien
>handeln möchten? In dem Falle werden Sie einen Beitrag an die
>Industrie - und Handelskammer zahlen müssen.
Was ist wenn die UG über mehrere Jahre keine Immobilie hat?
>Weitere Kosten wären bei Ihnen die monatlichen Kosten für die
>Umsatzsteuervoranmeldung (Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr).
Was ist wenn die UG über mehrere Jahre keinen Umsatz hat?
>Was die Berufsgenossenschaft angeht, so ist dies eine sozialrechtliche
>Frage, nicht eine gesellschaftsrechtliche und somit nicht der Schwerpunkt,
>den ich beantworten darf.
Das ist kein Problem, Ich kann ja bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.
>Ich möchte Sie aber noch zur Überlegung bzgl. der (gefährlichen!)
>Höhe Ihres Stammkapitals anregen
Das ist kein Problem, Ich werde meiner UG ein Darlehen
in benötigter Höhe geben.
Sehr geehrete Frau Kusnierek,
Sie haben meine Hauptfrage nach den Veröffentlichungs-Pflichten
(z.B. Jahresabschluss u.a.) noch nicht beantwortet!
Sie schreiben:
>ja, die UG muss eine Gewerbeanmeldung haben.
>Hier sehe ich schon die erste Schwierigkeit in Ihrem Vorhaben,
>da in der Gewerbeanmeldung der Geschäftsführer einzutragen ist
>und Sie ja den Geschäftsführer ständig wechseln möchten.
Nein, ich will keine Geschäftsführer wechseln,
Sie haben die Frage falsch verstanden!
Ich gründe eine Vorrats-UG mit MEHREREN Geschäftsführern.
Ich selbst und mehrere andere Personen in verschiedenen
Städten oder Gemeinden mit Amtsgericht werden Geschäftsführer.
Sollte die UG nach vielen Monaten oder Jahren EINE Immobilie
ersteigern, dann bleibe nur Ich als GF übrig.
>Nach Ihren Angaben nehme ich an, dass Sie mit den ersteigerten Immobilien
>handeln möchten? In dem Falle werden Sie einen Beitrag an die
>Industrie - und Handelskammer zahlen müssen.
Was ist wenn die UG über mehrere Jahre keine Immobilie hat?
>Weitere Kosten wären bei Ihnen die monatlichen Kosten für die
>Umsatzsteuervoranmeldung (Gründungsjahr und das darauffolgende Jahr).
Was ist wenn die UG über mehrere Jahre keinen Umsatz hat?
>Was die Berufsgenossenschaft angeht, so ist dies eine sozialrechtliche
>Frage, nicht eine gesellschaftsrechtliche und somit nicht der Schwerpunkt,
>den ich beantworten darf.
Das ist kein Problem, Ich kann ja bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.
>Ich möchte Sie aber noch zur Überlegung bzgl. der (gefährlichen!)
>Höhe Ihres Stammkapitals anregen
Das ist kein Problem, Ich werde meiner UG ein Darlehen
in benötigter Höhe geben.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.12.2008 21:15:11
In Ihrer ersten Überlegung und der Anfrage möchten Sie ja erst die Geschäftsführung übernehmen, wenn eine Immobilie ersteigert wird...
Was die Veröffentlichungspflichten anebtrifft, so geht dies analog zur herkömmlichen GmbH (die UG ist ja eine GmbH, ich dachte das wäre klar): d.h. Veröffentlichung im Unternehmensregister.
In Ihrer ersten Überlegung und der Anfrage möchten Sie ja erst die Geschäftsführung übernehmen, wenn eine Immobilie ersteigert wird...
Was die Veröffentlichungspflichten anebtrifft, so geht dies analog zur herkömmlichen GmbH (die UG ist ja eine GmbH, ich dachte das wäre klar): d.h. Veröffentlichung im Unternehmensregister.
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:















