DE Frage geschrieben am 19.11.2008 10:12:16

Betreff: Abtretungsvertrag


Rechtsgebiet: Vertragsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2400
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau und ich möchten uns trennen
Wir haben seinerzeit in einem Ehevertrag gegenseitige Unterhaltsansprüche ausgeschlossen.
Damit meine Frau im Alter nicht mit leeren Händen da steht möchte ich ihr ein drittel aus meiner Kapitallebensversicherung abtreten welche in 2014 zur Auszahlung kommt.
Dieses möchte ich in einem Vertrag regeln.
Meine Frage lautet nun: Welche Vertragsform muss ich wählen damit alles Wasserdicht ist ?
Kann ich diesen Vertrag selber gestalten?
Muss ich diesen Vertrag von einem Notar beglaubigen lassen ?


Sehr geehrter Fragesteller,

1. Grundsätzlich handelt es sich in Ihrem Falle um eine Forderungsabtretung. Diese ist grundsätzlich formfrei, daher auch bloß mündlich möglich. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich aber immer der Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Nur so lassen sich einzelne vertragliche Regelungen wirklich rechtsfest gestalten. Allerdings ist die Abtretung nicht möglich, wenn diese vertraglich mit dem Versicherer ausgeschlossen ist (vermute ich in Ihrem Falle aber nicht).

2. Sie können diesen Vertrag auch selbst gestalten. Jedoch empfehle ich Ihnen, da es sich wohl um eine nicht unerhebliche Summe dreht, die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes.

3. Sie müssen den Vertrag nicht von einem Notar beglaubigen lassen. Eine öffentliche Beglaubigung kann aber von Ihrer Frau gefordert werden, § 403 BGB. Die Kosten hierfür hätte Ihre Frau zu tragen.

4. Es empfiehlt sich, die Abtretung gegenüber dem Versicherer schriftlich anzuzeigen, § 409 Abs. 1 BGB, um Schwierigkeiten zu vermeiden, wenn bspw. der Versicherer nur gegen Vorlage einer Abtretungsurkunde (schriftlicher Vertrag) an Ihre Frau leisten will (§ 410 Abs. 1, Abs. 2 BGB).

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Sollten Sie rechtliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen wollen, helfe ich Ihnen gerne weiter. Im Übrigen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Andreas Scholz
-Rechtsanwalt-
Paradiesstraße 13
78462 Konstanz
Email: RA.Scholz@Rechtsanwaltskanzlei-Scholz.de
Fon: ++49 (0) 7531 8020647
Fax: ++49 (0) 7531 8020645

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