Haftungsfälle
Vorgeschichte: Nach einem abgelehnten Scheidungsantrag vor Gericht zu meinen Lasten standen Prozesskosten für 2 Anwälte und Gerichtskosten ins Haus. Da mein Anwalt1 dabei Formfehler begangen hatte, die zur Ablehnung führten, rechnete ich die Prozesskosten in vollem Umfang als Schadensersatz gegen eine andere Forderung von ihm auf. Ein neu hinzugezogener Anwalt2 unterstützte mich darin und rechnete mir, in Kenntnis der Sachlage durch Scheidungsantrag und Protokolle, schriftlich vor, was ich aufrechnen könnte.
Mit Zustellung der Zahlungsklage gegen die Aufrechnung seiner Forderung argumentierte dann Anwalt1, dass die Verfahrensgebühren von vornherein schon mal rechtens seien, da der Scheidungsantrag ordnungsgemäß gestellt wurde.
Anwalt2 informierte mich daraufhin, dass die Verfahrensgebühren doch noch zu zahlen sein könnten, was dann später in dem Haftungsprozess auch so herauskam, da dieser Anteil der Forderung anscheinend von allen Juristen im Raume nicht zur Debatte stand. Anwalt1 warf Anwalt2 vor Gericht sogar noch selbst einen Haftungsverschulden vor, dass nämlich der Streitwert um fast die Hälfte niedriger hätte sein können, wenn er dies beachtet hätte.
Trotz dieser Vorkommnisse, hält sich Anwalt2 in seiner Kostennote an mich nun strikt an den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert (= Forderung bzw. Aufrechnungsbetrag). Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, sodass ich mich nur noch mit Anwalt2 einigen muss. Ist diese Kostennote akzeptabel, zumal er damit seinen Schnitzer noch vergüten lässt?.









