Bestandsschutz in der PKV
13.11.2008 16:11 |
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Sozialversicherungsrecht
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Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ende 2006 überschritt ich die Versicherungspflichtgrenze und hätte freiwilliges Mitglied zum 01.01.2007 in der GKV werden können. Ich lehnte dies jedoch ab und wechselte zum 01.01.2007 in die PKV.
In 2007 hatte ich dann folgende Erwerbsbiographie:
Januar - Feburar: beschäftigt beim alten Arbeitgeber mit Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze (bei Hochrechnung auf ein ganzes Jahr). Im März wechsel zum neuen Arbeitgeber und auch dort wieder Überschreitung der Grenze, ebenfalls auf das ghanze Jahr gesehen (ca 4000 Euro monatlich wie beim alten Arbeitgeber). Mitte April betriebsbedingte Kündigung und vom 19. April bis einschl. 15. Juni arbeitslos gemeldet, jedoch nicht in die GKV zurück sondern PKV weiterhin selbst bezahlt (vollen Beitrag (AG/AN-Anteil). Rückwechsel zum 1 Arbeitgeber und dort auch wieder Überschreitung der Entgeldgrenze (ca 4000 Euro pro Monat). Weiterhin in der PKV versichert. Jedoch habe ich in 2007 aufgrund 6 Wochen Arbeitslosigkeit nur gesamt 42000 Euro verdient. In 2008 habe ich bis Ende Oktober 42500 Euro verdient und habe nun zum 01.11 zu einem neuen Arbeitgeber gewechselt (ebenfalls mit 4000 Euro brutto pro Monat). Damit werde ich in 2008 ca. 50000 Euro verdienen. Mein neuer Arbeitgeber fragt mich nun nach den Sozialversicherungsnachweisen für 2006 bis Oktober 2008 um zu PRüfen, ob ich zurechten in der PKV bin.
Meine Frage lautet deshalb: Muss ich zurück in die GKV oder habe ich Bestandsschutz in der PKV und kann trotz der Unterschreitung in 2007 dort bleiben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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