Steuerschulden Steuerrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Steuerschulden

Steuerschulden


| 07.11.2008 14:15 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban


| in unter 1 Stunde

Ich habe beim Finanzamt, resultierend aus einer Steuerprüfung und dabei aufgedeckten Formfehlern, Schulden i. H. von ca. 250.000€.

Die Prüfung fand 1991 statt. Zwischenzeitlich habe ich mehrfach die e. V. abgelegt aber seit ca 4 Jahren nichts mehr gehört.

Da ich bereits im Rentenalter bin stellt sich die Frage, wann die Schuld verjährt ist und wie ich das feststellen kann - ohne schlafende Hunde zu wecken - , denn eine Privatinsolvenz ist auf Grund meines Alters und Gesundheitzustandes nicht mehr sinnvoll
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Steuerschulden
07.11.2008 | 14:38

Antwort

von

Rechtsanwältin Marlies Zerban
169 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Die Zahlungsverjährungsfrist im Steuerrecht beträgt gem. § 228 AO fünf Jahre. Diese Frist wird durch bestimmte Handlungen des Finanzamtes gem. § 231 AO unterbrochen, etwa durch eine Vollstreckungsmaßnahme. Wenn dies bei Ihnen vor ca. vier Jahren der Fall war, dann am 31.12.2009 Verjährung eintreten. Bei der Finanzverwaltung werden aber diese Fristen auch eingetragen und überwacht, so dass es für Sie keine Sicherheit gibt, dass die FInanzverwaltung die Frist ablaufen lässt. Es ist damit zu rechnen, dass ein neuer Vollstreckungsversuch unternommen wird um die Verjährung zu unterbrechen. Ich würde Ihnen auch nicht empfehlen, hier nachzu fragen. Sie können aber bei geringen Einkünften dann Vollstreckungsschutz beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser ersten Information weiterhelfen,

Mit freundlichen Grüßen

M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Bewertung des Fragestellers 2008-11-13 | 11:45


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Absolut kompetente Anwältin. Ich würde bei Bedarf sogar dort hinfahren. Eine kurze Nachfrage wurde sofort erschöpfend geklärt. Vielen Dank!!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Marlies Zerban »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2008-11-13
5/5.0

Absolut kompetente Anwältin. Ich würde bei Bedarf sogar dort hinfahren. Eine kurze Nachfrage wurde sofort erschöpfend geklärt. Vielen Dank!!


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Ingelheim

169 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum