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Grundstückskaufvertrag


07.11.2008 12:24 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle




Sehr geerte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ich bin verheiratet und lebe in einer Zugewinngemeinschaft. Meine Ehefrau will auf Ihren Namen und von unserem gemeinsamen Geld ein Grundstück kaufen. D.h. nur meine Ehefrau wird im notariellen Grundstückskaufvertrag erwähnt und im Grundbuch eingetragen. Meine Schwiegermutter und ihr Lebensgefährte möchten sich dann auf diesem Grundstück ein Haus auf Ihre Kosten bauen und sollen beide ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Dieses Wohnrecht soll für beide auch im Kaufvertrag geregelt und ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden.

Folgende Fragen beziehen sich auf das Binnenverhältnis zwischen meiner Ehefrau und mir: Ist das Grundstück sowie das auf dem Grundstück gebaute Haus Teil des Zugewinns zwischen uns? Habe ich im Falle einer Scheidung den Anspruch auf die Hälfte des aktuellen Wertes von Grundstück und Haus? Falls ich nicht ausgezahlt werden kann, habe ich den Anspruch auf den Verkauf z.B. eines unbebauten Teils des Grundstückes?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Grundstückskaufvertrag
07.11.2008 | 14:57

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

das Grundstück und das gebaute Haus, das nach Ihrer Darstellung auch im Eigentum der Ehefrau stehen soll, fallen in den Zugwinn.

Im Falle einer Scheidung ist der Wert des Grundstückes mit dem Wohhaus im Rahmen des Zugwinnausgleiches zu berücksichtigen. Von dem Wert sind bestehende Belastungen in Abzug zu bringen und das Wohnrecht ist ebenfalls zu berücksichtigen. Das Wohnrecht wird ebenfalls als Grundstücksbelastung angesehen. Darüberhinaus ist ebenfalls zu klären, welche Vereinbarung es über die Zuwendung der Schwiegermutter hinsichtlich des Hauses gibt, welches in das Eigentum der Ehefrau fällt. Diese Fragen sind gesondert zu klären und bedürfen im Falle der Scheidung einer eingehenden Prüfung.

Sie können nicht verlangen, dass das Grundstück zwangsversteigert wird, wenn der Zugewinnausgleichsanspruch nicht ausgezahlt werden kann. Sie können aber einen Titel über Ihren Anspruch erwirken und eine Zwangshopthek eintragen lassen. Daraus können Sie dann die Zwangsversteigerung betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle





ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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