DE Frage geschrieben am 03.11.2008 19:02:46

Betreff: Mit oder ohne MwSt ???????????


Rechtsgebiet: Kaufrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1767
Nach Aufgabe meines Schreibwarengeschäftes, habe ich meinem Nachfolger den Warenbestand zu einem Preis von 12.600,-- € verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufes war ich Eigentümer der Verkaufsräume, also auch noch Geschäftsmann? liegt daher Handelsgeschäft vor?Muß daher auch noch zum Verkauspreis die MwSt gerechnet werden?

Besten Dank im Voraus
Mik123


Antwort geschrieben am 03.11.2008 19:58:36
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nachdem Sie Ihren Angaben zufolge anscheinend einen Pauschalpreis ohne nähere Angaben vereinbart haben, ist nach der herrschenden Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Mehrwertsteuer in dem angebotenen Preis bereits enthalten ist, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt (BGH NJW 1991, 2484); dies gilt auch bei Angeboten an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer (BGH WM 73, 677).

Nach überwiegender Rechtsauffassung der Gerichte und in der Literatur besteht auch kein Handelsbrauch dahingehend, dass Preisangebote und -vereinbarungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern im Zweifel als Netto-Preise zu verstehen sind (so z.B. OLG München NJW-RR 1993, 415).

Auf die Frage, ob ein Handelsgeschäft vorliegt, kommt es daher meines Erachtens nicht an. Im Übrigen wäre der Kauf zwar schon noch Ihrem Geschäft zuzuordnen im Sinne des § 343 HGB, jedoch liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft nicht vor bei einem nur auf ein Einmalgeschäft angelegten rechtsgeschäftlichen Kontakt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weiterhelfen. Sollte noch Etwas unklar oder offen geblieben sein, können Sie gerne rückfragen.

Die von mir zitierte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem nachfolgend benannten Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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