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MPU


| 03.06.2005 18:24 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann hat heute von der Fahrerlaubnisbehörde ein Schreiben erhalten.

Darauf wird hingewiesen, dass mein Mann bis spätestens 13.07.2005 ein Gutachten (MPU)gem. § 11 FeV abzugeben hat, weil es Bedenken gäben täte, ob er das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr noch geeignet sei (gem. § 2 StVG, § 46 FeV). die Erklärung soll bis spätestens 15.06.2005 abzugeben sein.

Hier werden Gründe (Beweise) vorgelegt:

Fahren unter Alkoholeinfluß am 04.08.2000
Fahren unter Alkoholeinfluß am 04.03.2005
Fahren unter Alkoholeinfluß diesen Jahres.


Wie soll mein Mann vorgehen?

Was geschieht beim MPU, was soll mein Mann beachten, wie könnte er sich vorbereiten - Bücher?-?

Soll er sich einen Rechtsanwalt einholen?

Vielen Dank

Maria Mattes
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
MPU
03.06.2005 | 19:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Zunächst einmal denke ich, dass Sie momentan einen Kollegen vor Ort aufsuchen müssen.

Die Behörde hat die Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen zu überprüfen. Wenn hieran Zweifel bestehen, kann eine MPU angeordnet werden. Gegen diese Auflage sind Sie zunächst machtlos.

Folgen Sie der Aufforderung nicht, wird der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen. Erst hiergegen können Sie rechtlich vorgehen.

Ich rate Ihnen, eine MPU durchzuführen. Diese besteht zum einen aus einer medizinischen Untersuchung (meist mit regelmäßigen Blutproben), Zum anderen aus dem psychologischen „Test".

Hierfür gibt es tatsächlich Ratgeber und auch Kurse von verschiedenen Organisationen zur Vorbereitung. Ob diese sinnvoll sind, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich hatte selbst 2 Mandanten, die ohne Kurse die MPU „bestanden" haben.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 03.06.2005 | 19:37

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steiniger,

mein Mann meinte zu mir, dass er eine promille von 0,5 gehabt hätte. mehr nicht.

er weiß auch nicht mehr, was im jahr 2000 geschehen sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mattes

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.06.2005 | 19:47

Im Gegensatz zu einer Verurteilung mit Entug der Fahrerlaubnis wird hier "nur" geprüft. Dafür reichen Anhaltspunkte, dass die Eignung nicht mehr besteht.

Fragen Sie im Zwiefel noch einmal bei der Behörde nach, warum es dazu gekommen ist.

Wahrscheinlich ist Ihr Mann auch mit 0,5 o/oo auffällig geworden und mit Sicherheit auch bestraft worden.

Trotzdem müssen Sie die Anordnung befolgen, sonst riskiert Ihr Mann auf jeden Fall den Führerschein - hiergegen müssen Sie dann klagen.

Sollten Sie trotzdem noch Zweifel haben, sollten Sie doch einen Kollegen beauftragen, der dann ggf. Akteneinsicht nehmen kann und Ihre Unterlagen prüft.

Bewertung des Fragestellers |


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hemmingen

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