KFZ Steuer Nachzahlung
31.10.2008 16:26 |
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe 2002 zwei PKW`s an einen Gebrauchtwagen Händler verkauft.
2 Monate später schrieb mich das Finanzamt an, wegen fälliger KFZ Steuer. Daraufhin bin ich mit dem Kaufvertrag zum Finanzamt gegangen und habe erklärt das ich die Autos verkauft habe. Somit war für mich der Fall erledigt. Jetzt 6 jahre später fordert das Finanzamt von mir die KFZ Steuer von 2002 und für 6 Jahre Säumniszuschläge in Höhe von 200 Euro. Ich habe in den letzten 6 Jahren nichts vom Finanzamt gehört und gesehen bis zum heutigen Tag.
Kann das Finanzamt diese summen von mir verlangen oder ist es schon verjährt?
Schönen Gruss









