Sonderausgabe versehentlich falsch erklärt.
29.10.2008 19:30
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***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei meiner Steuererklärung 2007 versehentlich eine Fondsrente als Sonderausgabe angegeben, obwohl dies - wie mir hinterher aufgefallen ist - nicht zulässig ist.
Das Finanzamt hat zudem jetzt die Unterlagen des Vertrags angefordert.
Ist es hier ratsam die Unterlagen mit einer Erklärung des Irrtums zu übersenden oder ohne? Wie soll ich mich verhalten? Muss ich mich der Begehung eine Strafbarkeit / Ordnungswidrigkeit ausgesetzt sehen? Es geht um ca. 800 EUR Sonderausgabe für das Jahr 2007.
Besten Dank vorab.
29.10.2008 | 19:52
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich, dass eine von ihm abgegebene Steuererklärung unrichtig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann, so ist er nach §
153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Sie sollten deshalb in der Tat dem Finanzamt die angeforderten Vertragsunterlagen zusammen mit einer Irrtumserklärung zukommen lassen.
Sie sollten dabei darauf hinweisen, dass Ihnen nun aufgefallen sei, dass die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs wohl offensichtlich doch nicht gegeben sind und Sie deshalb den beantragten Sonderausgabenabzug nicht mehr geltend machen wollen.
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung haben Sie dann nicht zu befürchten, da Sie insoweit eine unrichtige Angabe noch rechtzeitig berichtigt haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt