DE Frage geschrieben am 26.10.2008 11:43:33

Betreff: Reisepass für 9j. Tochter v. Mutter verweigert


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1123
Guten Tag,

nach jahrelangem Umgangsstreit vor Gericht habe ich jetzt endlich mit dem 3. Gutachter Ferienregelungen und Umgang durchsetzen können, auch sicherlich durch das Glück mit einem Richterwechsel.
Da ich beabsichtige in 1-2 Jahren mit meiner deutschen Partnerin in die VAE umzusiedeln, um im med. Bereich dort selbständig zu arbeiten möchte ich dass meine Tochter, als auch diese selbst, mich dort besuchen kann wie z.Bsp. in den Ferien. Meine Ex- Frau verweigert dies mit der Begründung Entführung. Wir sind beide deutsche Staaatsbürger.
Das Kind wird wieder als Waffe eingesetzt.
Meine Frage nun: lt. Richter muss ich ein neues Verfahren allein hierfür einleiten. Ich lese in manchen Foren dass dies doch meist damit endet, dass der Elternteil der es verweigert recht bekommt.
Andererseits kann der Konsul der dt. Botschaft auf Anfrage und Vortrag auch alleine die Ausstellung über die Mutter hinweg veranlassen.
Wie stelle ich diesen Antrag bei Gericht am besten da ich mich die letzten 2 Jahre in der Kindes Sache alleine vertreten habe.


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich die Frage.

Ohne Kenntis der Akten kann ich leider keinen konkreten Antrag formulieren.

Sie sollten einen Antrag an das zuständige Familiengericht nach § 52 a I FGG stellen. Diese kann gestellt werden, wenn eine bestehende Umgangsregelung nicht durchgeführt werden kann oder wenn es zu Problemen bei der Umsetzung kommt. Das Umgangsrecht wird durch das GG geschützt und umfasst auch Besuchskontakte mit Auslandsaufenthalt. Allerdings rate ich dringend von einem eigenmächtigen Vorgehen ab, denn die Zustimmung des anderen Elternteils ist zwingend erforderlich.
Allein mit der bisherigen Reglung können Sie nicht die Herausgabe des Passes verlangen. Die Erfolgsaussichten sind aber gut, denn künftig würde ja der reguläre Umgang in den Ferien stattfinden. Mit Entführung hat dies nicht das geringste zu tun.

Wegen der Schwierigkeit der Sache rate ich aber zu einer anwaltlichen Vertretung. Das OLG Frankfurt hat kürzlich entschieden, dass ein Vater in den Ferien mit dem Kind ins Ausland fahren darf. Alle Entscheidungen sind aber im Einzellfall getroffen. Von Internetforen sollten Sie sich nicht abhalten lassen, Ihre Position ist gut, soweit die Umgangskontakte dem Kindeswohl entsprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist und das jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht





Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

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