Haftung bei Vor-GmbH
23.10.2008 19:58 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
mich interessiert folgender Fall:
- Gesellschafter A und B gründen eine GmbH und sind Gesellschafter
- A und B werden zu den Geschäftsführern
- A und B schließen Verträge ab (Softwareentwicklung) (vor der Eintragung ins Handelsregister)
Nach 6 Wochen erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, die Stammeinlage wurde nicht angetastet.
Wie verhält es sich nun mit den in der vor der Handelsregistereintragung abgeschlossenen Verträge? Gehen die Rechte und Pflichten (Haftung/Gewährleistung) dann automatisch auf die GmbH über und die Gesellschafter haften nur in der Höhe der Stammeinlage, oder bleiben diese Verträge in der Privathaftung, da sie vor Handelsregistereintragung geschlossen wurden?
Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema:
Haftung
Haftung









