Architektenhonorar
| 22.10.2008 11:13 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ein Bauherr (B) beauftragt einen Architekten (A) mit der Planung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Ein schriftlicher Vertrag wurde nie geschlossen; man ging aber davon aus, dass, wenn alles seinen geregelten Gang nähme, A den Bau bis zur Schlüsselübergabe betreuen sollte.
Für das Planungsgrundstück existiert kein Bebauungsplan, weshalb die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB zu beurteilen war. Dies war beiden Parteien bekannt.
B hatte klar zum Ausdruck gebracht, dass er auf eine bestimmte Bauweise (Dachform), die in den Planentwurf Eingang gefunden hatte, besonderen Wert lege, d.h., eigentlich nur diese Dachform aufgrund der Auswirkungen für das Raumkonzept für ihn in Frage käme.
A erklärte mehrfach, dass er hier keine Probleme sähe und diesen Plan in jedem Falle "durchbekäme". Wiederholt - auch in anderem Zusammenhang - betonte A, "dass er seinen Job schon verstehe". Über die eventuelle Notwendigkeit oder Nützlichkeit einer Bauvoranfrage wurde nie gesprochen. A stellte auch keine solche Anfrage.
Vielmehr erstellte A die Genehmigungsplanung, die B unterschrieb und A daraufhin bei der Baubehörde einreichte.
Ca. nach Ablauf eines Monates seit der Einreichung des Baugesuchs kündigte B den Architektenvertrag.
Nachdem einige weitere Monate verstrichen waren, wandt sich B an die Baubehörde um den Verfahrensstand zu erforschen.
Von dort wurde ihm mitgeteilt, dass eine Genehmigung des Bauvorhabens nicht in Frage käme, da das Vorhaben nicht den Vorgaben des § 34 BauGB entspräche.
B wandt sich an A, der erklärte, diese Aussage würde nichts bedeuten, schlimmstenfalls müsse man eben die Dachform ändern.
Einige Zeit später erfolgte die schriftliche Ablehnung des Baugesuchs.
Trotzdem übersandt A an B eine Gesamtabrechnung, als ob der Bau genehmigt und tatsächlich ausgeführt worden wäre.
B möchte wissen, ob er die Rechnung bezahlen muss oder er nicht vielmehr die bereits an A geleisteten Abschlagszahlungen zurückfordern kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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