Vereitelung des Umgangsrechts
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Familienrecht
Beantwortet von
Séhr geehrte Damen und Herren,
mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, 7 Jahre alt. Dieser lebt mit seiner Mutter in Tschechien, sie ist gebürtige Tschechin. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Auf Grund der Distanz, 800 km, ist regelmäßiger, persönlicher Kontakt leider nicht möglich. Wenn wir dort waren, war der Kleine aber nicht mehr von seinem Papa weg zu bekommen.
Die Mutter versucht allerdings seit längerer Zeit, meinem Mann den Kontakt so schwer wie nur möglich zu machen. Verabredungen, dass mein Mann seinen Sohn sehen kann, werden kurzfristig verschoben (wenn wir schon auf dem Weg nach Tschechien sind). Für Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag wird sich nicht bedankt, wenn mein Mann seinem Sohn zum Geburtstag gratulieren möchte, geht sie nicht ans Telefon (Handy) und schreibt abends spät per SMS, dass sie nicht rangehen konnte,er könne es aber am nächsten Tag gegen 21.oo Uhr versuchen.
Auch hat der Kleine meinem Mann dieses Jahr nicht zum Geburtstag gratulieren können / dürfen.
Auch finde ich es nicht richtig, dass ein binationales Kind nicht die Sprache beider Elternteile spricht. Sie spricht sehr gut Deutsch, wäre also in der Lage, dem Jungen zumindest die grundlegenden Dinge beizubringen. So sagt sie aber, wenn mein Mann den Wunsch äußert, mal eine Stunde mit seinem Sohn alleine verbringen zu wollen, dass sie dabei ssein müsse, da Vater und Sohn nicht die gleiche Sprache sprechen. Auch ist die nicht bereit, sich um einen Sprachkurs für das Kind zu bemühen. Das solle mein Mann machen (von Deutschland aus) und diesen dann auch bezahlen.
Mein Mann zahlt für Frau und Kind Unterhalt. Unsere Frage ist nun, inwieweit die Möglichkeit besteht auf Grund der Vereitelung des Umgangsrechts, was unserer Meinung nach eindeutig praktiziert wird, einen Abzug vom Ehegattenunterhalt vorzunehmen?!
(Das war auch Thema in einer der letzten SMS, dass nur noch das Geld will.)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.








