Vorrausetzungen zum Daueraufenthalt-EG nicht erfüllt?
Meine Frage: ich bin Ingenieur, angestellt und wohne in Baden-Württemberg. Lebe in Deutschland seit 7+ Jahre, habe hier auch studiert. Seit knapp 3 Jahre habe ich immer bei Visumverlängerung eine Aufenthaltgenehmigung bekommen; davor hatte ich immer eine Aufenthaltsbewilligung bekommen. Ich bin kein EU-Bürger.
Nun Anfang dieses Jahres habe ich mich über Niederlassungserlaubnis (NE) und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (ED-EG) erkundigt. Ich wusste von vertraulicher Internetwebsite, dass ich momentan die Vorrausetzungen für ein NE nicht habe aber nicht für ein EDEG. Und hier geht es um die folgende Absätze des Gesetzt:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn:
....3). er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet, ....
....
(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
...3). die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.
Gemäß Absatz (2) habe ich keinen Anspruch auf NE. Glücklicherweise habe ich gedacht, steht diese Vorrausetzung in den Anforderungen für ein ED-EG nicht da ich die andern schon erfüllt habe.
Absatz (4) steht aber in der Vorrausetzung für sowohl NE als auch ED-EG.
Und jetzt der Streitpunkt. Bei der Ausländerbehörde meinen sie, dass bei der Anrechnung der Zeit für ein ED-EG wird der Zeit dass ich im Besitzt eine Aufenthaltbewilligung nicht betrachtet. Und damit bin ich auch für diese Visum nicht qualifiziert.
Aber meine Frage ist wieso - diese Erklärung ist nirgendwo in der Gesetzt zu finden mindestens im Internet.
Sie haben mir dann erzählt dass dies Thema noch im Bundestag zu klaren ist deswegen dürfen sie kein ED-EG erteilen wenn der Antragsteller schon noch nicht für 5 Jahre im Besitzt einer Aufenthaltgenehmigung
Bitte hilft mir dieser Punkt zu klären. Haben sie Recht?
Daueraufenthalt-EG









