MISSBRAUCH KONTOVOLLMACHT
21.09.2008 01:31 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Krankenhausaufenthalt vom Opa
Jahrelange Hilfe und Pflege durch die Enkelin (Einkaufen, Haushalt, Pflege….)
Sohn hat sich sehr, sehr selten um den Vater gekümmert, ihn allenfalls besucht
Sohn sucht seit langer Zeit nach Gründen um an sein vermeintliches Erbe zu gelangen
Grund auch, weil er nach dem Tod seiner Mutter auf das Erbe zu Gunsten seines Vaters verzichtet hat.
Ob eine Verzichtserklärung vorliegt ist unklar
Opa und Frau haben Enkelin und Sohn in einem Testament zu gleichen Teilen berücksichtigt
Aus diesem „Gerechtigkeitssinn“ heraus haben auch beide entsprechende Vollmachten für die Konten
Sohn forderte am Tag X von seinem Vater im Krankenhaus die Unterschrift unter ein Schreiben, in dem er berechtigt wurde die Vollmachten an sich zu nehmen
Dies geschah ebenfalls am gleichen Tag im Beisein der Enkelin in der Wohnung vom Opa, der immer noch im Krankenhaus liegt
die Enkelin hatte zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von dem Schreiben und keine Vorstellung von den folgenden Ereignissen
Mit dieser Vollmacht hob der Sohn von der Bank (Konto bekannt) am Tag X+2 eine erhebliche Summe in bar ab (der Sohn besitzt kein Konto auf seinen Namen)
Wohl auch, um dies zu verschleiern, da er für seinen Lebensunterhalt nur die notwendige Grundversorgung erhält
Großvater erbat von seiner Enkelin am Tag X+4 einen Kontoauszug und traute seinen Augen nicht – von dieser Barauszahlung wusste er nichts und hatte sie auch nicht gewünscht (er ist im vollem Besitz seiner geistigen Kräfte und Sinne)
Ein Besuch beim Sohn durch die Enkelin am Abend des Tag x+4 brachte keinen Erfolg. Vielmehr wurde betont, man habe sich nur genommen was einem bereits seit dem Tod der Mutter (seit 10 Jahren) zusteht und man sei der Tochter und vor allem dem Staat (Erbschaftsteuer, Anrechnung auf eine eventuelle Pflege etc.) zuvorgekommen und sollte doch über diese Weitsichtigkeit froh sein
Vielmehr wird sicherlich in den nächsten Monaten ein erheblicher Pflegeaufwand notwendig sein – der Großvater hatte sich die Hüfte gebrochen und musste sich anschließend einer Darm-OP unterziehen
Geld hin, Geld her – der Sohn beteuert, er würde die Pflege des alten Herren übernehmen – hat dies in der Vergangenheit noch nie getan, würde das Geld dafür verwenden – tönt aber überall herum, er würde sich nun ein Wohnmobil kaufen und verreisen – wozu ein Auto – ach ja, er sollte natürlich für die Pflege des Vaters mobil sein, wahrscheinlich um auch mal vor seinem Haus zu schlafen und schnell erreichbar zu sein – ich vergaß – was ich aber auch vergessen habe, er hatte bereits am Tag X-10 von seinem Vater (er ist mittlerweile 94 Jahre) ein gebrauchtes Fahrzeug geschenkt bekommen, welches er bis zum heutigen Tag nicht auf seinem Namen zugelassen hat – warum auch, Opa bezahlt ja wegen einer Kriegsverletzung für das Kfz weder Steuern noch Versicherung.
Ich weiß, es ist verdammt eng – sämtliche Kontovollmachten sind am Tag X+4 per Fax widerrufen worden und gehen den Banken am Tag X+6 persönlich zu.
Bleibt die Frage, was kann man tun – Anzeige wegen Betrug und Unterschlagung?
Angeblich gibt der Opa das Geld sinnlos aus, verschenkt es und das müsse man schützen – aber das Recht der erben tritt doch erst mit dem Tod des Erblasser ein – und der ist doch nicht verpflichtet das Erbe zu hegen und zu mehren?
Diese Vorgänge sind so offensichtlich, dass sich bei mir der Verdacht eines Vollmachtmissbrauchs aufdrängt.
Liege ich da richtig? Können solche Transaktionen - vorallem wenn es sich um Barauszahlungen handelt - widerrufen werden?
Welche Mittel und Wege haben die Banken?
Wie kann man einem "nackten" Mann in die Tasche fassen - er wird das geld ja nicht unter dem Kopfkissen lagern?
Vielen Dank für die Antwort.









