20.09.2008 | 23:34
Antwort
von
Rechtsanwältin Doreen Bastian
74 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Eine Verpflichtung zur Zahlung von
Unterhalt besteht gem.
§ 1603 BGB grundsätzlich nur bei Leistungsfähigkeit. Eine solche ist nicht gegeben, wenn man durch die Zahlung seinen eigenen Unterhalt gefährdet.
Grundsätzlich ist für die Zahlung von Unterhalt sowohl das Einkommen als auch das Vermögen einzusetzen.
Die Verwertung des Vermögens hat zu unterbleiben, wenn sie dem Unterhaltsschuldner laufende Erträge nehmen würde, um den eigenen Bedarf zu decken. Der notwendige Eigenbedarf muss unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Lebensdauer und unter Einbeziehung künftiger Erwerbsmöglichkeiten bis an das Lebensende gesichert sein.
Es kommt somit darauf an, wie alt Ihre Mutter und wie hoch das Vermögen ist. Ich gehe davon aus, dass es sich um 25.000,00€ (Sie schrieben 25.00€) handelt. Sofern dies der Fall sein sollte, ist abzusehen, dass das Vermögen bei der derzeitigen monatlichen Entnahme aufgrund des Eigenbedarfs in 4-5 Jahren aufgebraucht sein wird.
Insofern gehe ich davon aus, dass eine Heranziehung Ihrer Mutter zum Unterhalt der Enkelin nicht möglich sein wird, da sie ansonsten ihren eigenen Bedarf gfährdet.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Krüger
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller
21.09.2008 | 09:49
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Das Barvermögen beträgt 25.000,00€ Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler.
Meine Mutter ist 85 Jahre alt. Sollte sich Ihre Auskunft im Zusammenhang mit dem Alter ändern, bitte ich um einen Hinweis.
Ihnen eine angenehme Arbeitswoche.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
21.09.2008 | 12:15
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
aufgrund des Alters Ihrer Mutter ist laut der aktuellen Sterbetafel von einer Lebenserwartung von gut 6 Jahren auszugehen. Somit wird das derzeitige Vermögen nicht genügen, um den Eigenbedarf bis zur Beendigung der voraussichtlichen Lebensdauer zu decken.
Ein Einsatz des Vermögens zur Zahlung von Unterhalt an die Enkelin ist m.E. daher ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Krüger
Rechtsanwältin