Unterhalt Enkelkinder Sozialrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » Unterhalt Enkelkinder

Unterhalt Enkelkinder


20.09.2008 19:51 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Doreen Bastian




Guten Abend.

Situation:
Meine Mutter hat 25.00.-€ Guthaben. Sie ist pflegebedürftig und lebt in einem Pflegeheim.
Ihre Rente und das Pflegegeld decken die monatlichen Kosten für das Pflegheim, Medikamente (welche nicht von der Kasse bezahlt werden), KG, Fußpflege usw. nicht. Somit werden derzeit jeden Monat aus dem oben genanten Vermögen ca. 450.-€ bis 550,-€ entnommen.

Ihre Enkelin (23 Jahre) wird nach längerem Auslandaufenthalt, ende des Jahres, wieder zurückkommen. Es ist zu erwarten, dass sie Sozialhilfe beantragen wird. Eltern hat die Enkelin keine mehr.

Fragestellung:
Kann das Sozialamt meine Mutter verpflichten, dass Sie aus obigen Rücklagen für den Unterhalt der Enkelin aufkommt?

Bedeutung:
Sollte meine Mutter die Enkelin unterhalten müssen, werde ich innerhalb kürzester Zeit für meine Mutter Unterhalt leisten dürfen.

Ihnen ein angenehmes Wochenende und einen freundlichen Gruß
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 63 weitere Antworten zum Thema:
Unterhalt
20.09.2008 | 23:34

Antwort

von

Rechtsanwältin Doreen Bastian
74 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt besteht gem. § 1603 BGB grundsätzlich nur bei Leistungsfähigkeit. Eine solche ist nicht gegeben, wenn man durch die Zahlung seinen eigenen Unterhalt gefährdet.

Grundsätzlich ist für die Zahlung von Unterhalt sowohl das Einkommen als auch das Vermögen einzusetzen.
Die Verwertung des Vermögens hat zu unterbleiben, wenn sie dem Unterhaltsschuldner laufende Erträge nehmen würde, um den eigenen Bedarf zu decken. Der notwendige Eigenbedarf muss unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Lebensdauer und unter Einbeziehung künftiger Erwerbsmöglichkeiten bis an das Lebensende gesichert sein.

Es kommt somit darauf an, wie alt Ihre Mutter und wie hoch das Vermögen ist. Ich gehe davon aus, dass es sich um 25.000,00€ (Sie schrieben 25.00€) handelt. Sofern dies der Fall sein sollte, ist abzusehen, dass das Vermögen bei der derzeitigen monatlichen Entnahme aufgrund des Eigenbedarfs in 4-5 Jahren aufgebraucht sein wird.

Insofern gehe ich davon aus, dass eine Heranziehung Ihrer Mutter zum Unterhalt der Enkelin nicht möglich sein wird, da sie ansonsten ihren eigenen Bedarf gfährdet.


Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.



Mit freundlichen Grüßen

Doreen Krüger
Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller 21.09.2008 | 09:49

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Das Barvermögen beträgt 25.000,00€ Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler.
Meine Mutter ist 85 Jahre alt. Sollte sich Ihre Auskunft im Zusammenhang mit dem Alter ändern, bitte ich um einen Hinweis.

Ihnen eine angenehme Arbeitswoche.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.09.2008 | 12:15

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aufgrund des Alters Ihrer Mutter ist laut der aktuellen Sterbetafel von einer Lebenserwartung von gut 6 Jahren auszugehen. Somit wird das derzeitige Vermögen nicht genügen, um den Eigenbedarf bis zur Beendigung der voraussichtlichen Lebensdauer zu decken.

Ein Einsatz des Vermögens zur Zahlung von Unterhalt an die Enkelin ist m.E. daher ausgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen

Doreen Krüger
Rechtsanwältin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Hamburg

74 Bewertungen
FACHGEBIETE
Gebührenrecht, Sozialversicherungsrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Fachanwalt Familienrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum