Räumungsklage
18.09.2008 00:35 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Hallo,
mein Mann und ich haben am 23.07 diesen Jahres eine Räumungsklage vom zuständigen Amtsgericht zugestellt bekommen wegen Mietrückständen. Dies stimmt zwar, die Zahlungen sind jedoch aus folgenden Gründen von uns eingestellt worden (Rückstände von Monat April 08 - September 08).
Wir haben hier ein Haus im Jahre 2002 angemietet und hatten eigentlich immer ein gutes Verhältnis mit den Vermietern. Bis daß vor 5 Jahren mein Mann das erste mal arbeitslos geworden ist. Zu diesem Zeitpunkt kam es zu verspäteten Mietzahlungen (ca. 2 Monate Rückstand), welche jedoch nach diesen 2 Monaten wieder beglichen worden sind weil mein Mann wieder Arbeit gefunden hat. Ende 2005 erlangte uns das selbe Schicksal, woraus ca 2500 € (Monatsmiete 700 €) entstanden sind. Mit Hilfe von Ämtern bekamen die Vermieter jedoch jeden Heller und Cent erstattet und somit waren wir nicht mehr Rückständig. Leider ging es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr so gut mit der Arbeit von meinem Mann, daß es sich seit 2005 ca. 3 mal wiederholte, daß wir Rückständig waren, aber immer wieder haben wir uns mit den Vermietern geeinigt und die Rückständigen Mieten ausgeglichen. Doch dann mußten wir im April 2008 erschreckend feststellen, daß die Vermieter uns beklauten. Wir mußten feststellen, daß sie seit unserem Einzug im Jahre 2002 Stromdiebstahl in dem angemieteten Haus begangen haben. Man muß sich das Haus so vorstellen, die oberste Etage (Parterre,) ein ca 114 qm Wohnung (welche wir bewohnen - 4,5 Zimmer, Küche, Bad) und der unter Teil (sollte eine Einliegerwohnung werden) völliger Rohbau ohne Stromanschlüsse ohne Fenster (nur mit alten Brettern zugenagelt) aber mit abgesperrter Haupttür. 1 Heizungskeller befindet sich dort, den wir als Lagerraum nutzen dürfen und wo sich Wasserzähler, Stromzähler und Heizung für unsere Wohnung befindet. Allerdings ist dieser Kellerraum durch eine Feuerschutztür zur Einliegerwohnung im Rohbau verschlossen.
Nun gut, wir haben auf die Räumungsklage ohne anwaltliche Hilfe reagiert und dem Gericht mitgeteilt, daß wir von der 14 tägigen Frist Gebrauch nehmen und haben erst einmal die Anwältin der Vermieter angeschrieben und darüber informiert, weshalb wir keine Zahlungen mehr leisten. Der Vermieter hat hinter dem Haus den Rasen mit einem Elektromäher gemäht auf unsere Kosten (eine einzige Steckdose ist im Keller angeschlossen und dieses Kabel füht zu unserem Stromzähler). Außerdem wurden verschiedenen arbeiten am Haus erledigt und das auch mit unserem Strom. Der Vermieter nutzte Grundsätzlich immer die einzigst angeschlossenen Steckdose im Rohbau genutz. Als Test stellten wir an einem "Sonntag Morgen", als der Vermieter meinte er müsse den Rasen mähen, den Strom über unseren Hauptkasten in der Wohnung ab, und siehe da, der Rasenmäher war aus. Dies wiederholte sich ca. 4 - 5 mal, bis daß der Vermieter das Mähen aufgab.
Wir haben mehrfach versucht die Vermieter darauf anzusprechen, daß sie das doch bitte unterlassen sollen, da wir den Strom zahlen müßten, es wurde jedoch immer nur abgewunken, daß das ja nur ein bischen wäre und wir sollten uns nicht so anstellen. Irgendwann hat es uns gereicht und wir kannten keinen Ausweg mehr und haben die Mietzahlungen eingestellt.
Wir teilten der gegnerischen Anwältin mit, daß wir an einer gütlichen Einigung interessiert wären (mindestens 3 Monatsmieten erlaß und Entfernung der Stromzufuhr), aber stattdessen stritt die Gegenpartei alles ab und wir hätten schließlich bei Vertragsunterzeichnung unser Einverständnis gegeben, daß der Strom genutzt werden darf. DAS STIMMT NICHT!
Nun sollte eine Güteverhandlung am 18.09.08 stattfinden, welche mein Mann und ich jedoch beide aus ärztlicher Sicht nicht wahrnehmen können. Mein Mann hatte Ende letzten Jahres eine Grand-mal-Serie (gleichzustellen mit Epilepsieanfälle) und ist dabei beinahe gestorben. Er mußte 3 mal reanimmiert werden und steht seither unter starken Medikamenten und ist absolut nicht verhandlungsfähig. Laut ärztlichem Attest "physisch und psychisch" nicht in der Lage. Er darf sich keinerlei Aufregung unterziehen. Er ist seitdem auch arbeitsunfähig und nicht fahrtauglich geschrieben. Da wir noch 2 kleine Kinder im Alter von 5 und 11 Jahren haben, bleibt alle Belastung seit dem Unfall meines Mannes auf mir hängen und meine Gesundheit ist mittlerweile auch sehr labil. Ich habe Panikattacken und Angstzustände.
Dem Gericht sind beide Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigungen gestern per Fax zugegangen (in den Bescheinigungen steht folgendes: von meinem Mann ......ist bis auf weiteres nicht in der Lage an einer Verhandlung teilzunehmen. bei mir steht.......eine Aussage oder Vernehmung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung würde eine nicht unerhebliche Gefährdung Ihrer Gesundheit bedeuten und sollte derzeit vermieden werden...). Der Termin wurde zwar abgesagt, aber gleich heute kam eine neue Anordnung zum Hauptverhandlungstermin am 02.10.2008..
Wenn doch in den Bescheinigungen das so drin steht, warum wird gleich für nicht mal 14 Tage später ein neuer Verhandlungstermin anberaunt? Werden die Gesundheitszustände nicht für voll genommen? Außerdem ist mein behandelnder Arzt ab Morgen für 14 Tage in Urlaub, so daß ich gar nicht mehr weiter reagieren kann. Mein Mann mußte wegen einer anderen Geschichte schon zu einem Amtsarzt, der sich jedoch nicht über den behandelnden Arzt hinwegsetzen konnte! Wir könnten ja schließlich anderen Personen eine Vollmacht erteilen , ansonsten könnte uns ein Versäumnisurteil erteilt werden.(Teilte das Gericht mit). Dieser Sachverhalt geht aber keine andere Person etwas an. Ist das Schikane? Wie sollen wir jetzt reagieren? Wir wollten eigentlich alles ohne viel Streit erledigen, da wir sowieso bald ausziehen. Wir sind gerade mitten in der Planung eines Eigenheimes (darüber sind die Vermieter auch informiert. Ihnen wurde mitgeteilt, daß wir sowieso bald ausziehen würden!)
MfG ***
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