Bankbürgschaft erloschen oder nicht? Vertragsrecht
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Bankbürgschaft erloschen oder nicht?


19.05.2005 16:15 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel


| in unter 1 Stunde

Hallo,
im Zusammenhang mit einem Kauf im Jahr 1999 hat eine Bank mir im Auftrag des Verkäufers eine Bürgschaft gegeben. Es gibt jetzt Meinungsverschiedenheiten, ob die Bürgschaft inzwischen erloschen ist. Die Bank hat die Bürgschaft zurückverlangt und gedroht. Ich habe mich geweigert, mit dem Hinweis, dass die Bank belegen soll, dass die Bürgschaft erloschen ist. Die Bank hat dies bisher nicht belegt, bleibt aber bei Ihrer Meinung.
Jetzt die Frage:
Kann ich von der Bank verlangen, zu erklären, dass die Bürgschaft noch wirksam ist? Wie?
Danke.
19.05.2005 | 16:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
141 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst rate ich Ihnen, die Bürgschaftsurkunde nicht an die Bank herauszugeben. Denn diese Urkunde ist ein sehr wichtiges Beweismittel für die Bürgschaftsvereinbarung.

Grundsätzlich brauchen Sie die Bank nicht darauf zu verklagen, ob die Bürgschaftserklärung wirksam ist. Mit Unterzeichnung der Urkunde ist diese zunächst wirksam und das unabhängig vom Willen des Bürgen.

Es gibt allerdings verschiedene Erlöschensgründe, der wichtigste ist z.B.. wenn der Hauptschuldner seine Leistung erbracht hat, für die gebürgt wird. Auch kann eine Bürgschaft zu einem bestimmten vereinbarten Datum erlöschen. Ob in Ihrem Fall ein Erlöschensgrund gegeben ist, kann hier allerdings mangels Angaben nicht beurteilt werden.

Wenn die Bürgschaft jedoch in Ihrem Fall noch bestehen sollte, können Sie die Bank im Falle des Bürgschaftseintritts auf Zahlung in Anspruch nehmen. Es kommt hierbei dann nicht darauf an, ob die Bank die Bürgschaft für erloschen hält.


Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


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Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com

Nachfrage vom Fragesteller 19.05.2005 | 17:21

Danke.
Wenn die Bank die Bürgschaft für erloschen hält, wird sie im Bürgschaftsfall nicht zahlen, jedenfalls nicht ohne einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
Es kommt mir darauf an, bis dahin nicht im Ungewissen zu bleiben.
Ich möchte lieber heute schon wissen, ob ich mich im Fall der Fälle auf die Bürgschaft verlassen kann oder nicht.
Kann ich die Bank jetzt schon zwingen, entweder Beweise vorzulegen, oder ihre Behauptung zurückzunehmen, die Bürgschaft sei bereits erloschen?
Grüße.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.05.2005 | 17:28

Sehr geehrter Rechtssuchender,

ich kann Ihr Beunruhigung verstehen. Allerdings können Sie die Bank im Vorfeld dazu nicht zwingen. Wenn die Bank Ihre Bürgschaftserklärung nicht anerkennt, müssen Sie im Prozesswege gegen Sie vorgehen. Die Frage, ob die Bürgschaft erloschen ist, ergibt sich alleine aus dem Vertragstext und aus der Frage, ob die Forderung, für die gebürgt wurde, nicht schon erloschen ist.

Sie können die Bank im Vorfeld eines Prozesses aber nicht zur Anerkennung zwingen, mit dieser Ungewissheit müssen momentan leider leben.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
Hanau

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