Markenanmeldung als Escort
11.09.2008 10:12 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Guten Tag,
ich habe gestern meine Urkunde als "Escort *****" bekommen.
Hierzu habe ich eine Frage. Das Escortgeschäft hat sich ja zu einer boomenden Branche entwickelt. Viele Agenturen oder Independent versuchen natürlich mit allen Tricks und Mitteln auf den Erfolg von anderen Damen, die Ihr Geschäft ehrlich mit Werbung, etc. betreiben, aufzuspringen.
Daher habe ich auch meine Marke, bzw. der Name unter dem ich bekannt bin und empfohlen werde, schützen lassen.
Nachdem Eintrag in Deutschland, gilt die Marke als Marke für ganz Deutschland oder? Es handelt sich ja hier um ein eindeutiges Unterscheidungsmerkmal.
Meine Frage: Inzwischen sind einige andere Damen von Agenturen auch mit dem Namen ***** als Escort gelistet.
Kann ich diese Agenturen anschreiben mit der Bitte, den Namen zu unterlassen oder ist das erst nach Markenanmeldung möglich?
Es gab mal eine ***** ***** bei einer Agentur und nachdem die Agentur ***** ***** Escort gegründet würde (erst später) dürfte diese Dame den Namen auch nicht mehr führen.
Gilt der Markenname rückwirkend oder erst ab Anmeldung?
Habe ich ein Recht und die Möglich, als einzige Escortdame in Deutschland den Name "***** Escort" zu führen"
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Können Sie mir bitte auch Gesetzestexte (Paragraphen) schicken,
die ich für das Anschreiben an die anderen Agenturen verwenden kann?
Beste Grüße aus München
Trifft nicht Ihr Problem?
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