Abmahnung Abmahnungsmobbing
10.09.2008 22:12 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich wurde von meinem Arbeitgeber trotz entsprechenden Vertrages jahrelang nicht in meinem studierten Beruf, sondern als Sachbearbeiter eingesetzt.
Da diesbezügliche Gespräche (auch mit Hinzuziehen des Betriebsrats) erfolglos blieben, habe ich notgedrungen Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung eingereicht und diesen Prozess gewonnen.
Seit 2 Monaten kann ich nun in dem studierten Beruf arbeiten und bin somit in der Einarbeitung. Vor 2 Wochen erhielt ich eine erste Abmahnung. Darin wird mir ein Fehler bzw. Vergessen eines Arbeitsschritts vorgeworfen. Tatsache ist jedoch, dass ich diesen Arbeitsschritt erst mit dem mich während der Einarbeitung betreuenden Kollegen besprechen wollte (dies belegen bzw. dafür sprechen bestimmte Dokumente), diese Besprechung hat dieser Kollege verweigert und ein angebliches Vergessen des Arbeitsschritts an den Vorgesetzte berichtet, welcher daraus eine Abmahnung konstruiert hat. "Ohne die Intervention des Kollegen ware es zu einem Vergessen des Arbeitsschritts gekommen". Hinzu kommt, dass die anderen Kollegen diesen Arbeitsschritt tatsächlich schon oft vergessen haben ohne dass dies eine Abmahnung dieser Kollegen zur Folge gehabt hätte.
Aufgrund dieser konstruierten Abmahnung war ich 2 Wochen krank. In dieser Zeit habe ich eine Gegendarstellung verfasst und eingerereicht und darin Rücknahme der unbegründeten Anmahnung verlangt. Am ersten Arbeitstag nach der Erkrankung wurde mir eine 2. Abmahnung ausgehändigt wegen eines kleinen Fehlers, welcher ebenfalls den Kollegen passiert und "menschlich" ist. In dieser Abmahnung wird eine Kündigung angedroht, falls ich nochmal "meinen Pflichten nicht nachkomme", also einen Fehler mache. Auch hier hat dieser mich während der Einarbeitung betreuende Kollege den kleinen Fehler an den Vorgesetzten berichtet, er ist also an mich "angesetzt". Bei der Aushändigung dieser 2. Abmahnung ging man nicht auf meine Gegendarstellung zur 1. Abmahnung ein.
1. Welche Rechte bzw. Möglichkeiten (neben einer Gegendarstellung) habe ich, mich gegen diese Abmahnungen und vor allem das Abmahnungsmobbing zu wehren?
2. Kann ich verlangen, dass mir ein anderen Kollege während der Einarbeitung zugeordnet wird(, der dieses dreckige "Spiel" des Berichtens von Fehlern an Vorgesetzte, vor allem während der Einarbeitung, nicht mitmacht)?
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 77 weitere Antworten zum Thema:
Abmahnung
Abmahnung









