Unterhaltsberechnung
08.09.2008 17:46 |
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| in unter 2 Stunden
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marco Liebmann
| in unter 2 Stunden
Hallo,
Zur Info:
Ich …
- bin Unterhaltspflichtig (19 jährige Tochter)
- bin Selbständig
- möchte eine dritte Meinung einholen
Zur Sache:
- Unterhaltsberechnung durch eignen Anwalt auf Basis der GuV
2005/06/07 --> Höhe 217.- €
- Gegnerischer Anwalt berechnet --> Höhe 320.- €
- Gegnerischer Anwalt droht mit Klage und weißt auf Urteile und
Kommentare hin
a) BGH FamRZ 1984 – 41
b) BGH FamRZ 2003 - 743
c) BGH FamRZ 2004 – 1173
d) BGH aaO – 743
e) Kalthoener: Die Rechtssprechung zur Höhe des Unterhalts,
ebenso auf 10A Rdn 692 ff.
- Eigener Anwalt erklärt keine Gefahr, eventuelle Klage abwarten
Meine Fragen:
1. Welches Risiko kann aus a) – e) bei einer eventuellen Klage
für mich entstehen?
2. Wo kann ich näheres zu a) - e) selbst nachlesen,
Google Recherche erfolglos?
3. Was ist der letzte Stand der Rechtssprechung im Umgang mit
Ansparabschreibungen und deren Berücksichtigung für eine
Unterhaltsberechnung.
(Urteil des BGH 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01 - OLG Schleswig,
AG Neumünster, fiktive Besteuerung ist mir bekannt, es geht
vielmehr darum ob es überhaupt eindeutig ist, dass
Ansparabschreibungen keine Minderung der Unterhaltszahlungen
nach sich ziehen?)
Trifft nicht Ihr Problem?
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